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Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2018-06-04

Wortprotokoll

1. Der Bundesrat hat von Medienberichten Kenntnis genommen, wonach die Türkei in 15 Ländern türkische Wochenendschulen gründen wolle, darunter auch in der Schweiz. Das Projekt wird demnach durch das Ministerium für Auslandtürken vorbereitet, und die Kurse unter Führung türkischer Organisationen werden als freiwillige Ergänzung zur Volksschule konzipiert. Die Zuständigkeit für die obligatorische Schule liegt bei den Kantonen. Die geplanten Wochenendschulen wären freiwillig und würden in der Freizeit besucht; Angebot und Besuch wären also eine private Entscheidung ausserhalb des Schulsystems.

2. Wenn die türkischen Schulen freiwillig sind und am Wochenende stattfinden, betrifft dies den Volksschulunterricht nicht. Die türkischen Schülerinnen und Schüler werden wie bisher das Schweizer Schulsystem durchlaufen.

3. Gemäss derzeitigem Kenntnisstand kann diese Frage nicht beantwortet werden. Ein Unterricht in heimatlicher Kultur und Sprache kann für Migrantinnen und Migranten eine hilfreiche Ergänzung sein, wenn er nicht einseitigen Propagandazwecken dient. Die schweizerischen Rechtsnormen inklusive Strafrecht und Ausländerrecht gelten selbstverständlich auch in diesem Bereich. Das WBF und weitere zuständige Bundesstellen werden die Entwicklung in Zusammenarbeit mit den Kantonen verfolgen, um einen allfälligen Handlungsbedarf zu erkennen.

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