preparatory:AB 230286
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2018-06-04
Wortprotokoll
Zu Frage 1: In den bisher publizierten und bekannten Entscheiden sind Projekte von Gemeinden, des Kantons Graubünden und von Privaten betroffen. Soweit ersichtlich, ist der Bund bisher nicht direkt betroffen, allenfalls indirekt via Subventionen. Eine weitere Untersuchung betreffend den Strassenbau im gesamten Kanton Graubünden ist noch hängig, sodass diesbezüglich noch keine verfügbaren Informationen zu einer möglichen Betroffenheit des Bundes vorliegen.
Zu Frage 2: Submissionsabreden sind bei der Weko seit 2008 ein Schwerpunktthema. Sie geht auf drei Achsen dagegen vor:
Erstens Prävention und Information: Die Weko versucht gezielt, Beschaffungsstellen zu informieren und zu sensibilisieren in Form von Ausbildungen für Beschaffungsstellen auf Stufe Bund, Kantone und Gemeinden.
Zweitens Aufdeckung: Das Sekretariat der Weko verfügt über Instrumente, welche die Aufdeckung von Submissionsabreden ermöglichen. Dazu gehören die Hausdurchsuchungen [PAGE 738] und ein Screening-Tool, das die Auswertung von Offertöffnungsprotokollen bei Submissionen erlaubt.
Drittens Verfolgung: Dies beinhaltet die Aufdeckung, Beurteilung und Sanktionierung von Submissionsabreden in den Verfahren, die das Kartellgesetz zur Verfügung stellt.
Diese Massnahmen der Weko werden als genügend erachtet, um Submissionsabreden aufdecken und präventiv dagegen vorgehen zu können.
Zu Frage 3: Die Untersuchungen zu Submissionsabreden sind 2012 eröffnet worden, und die ersten Entscheide sind im zweiten Semester 2017 gefällt worden. Die Untersuchungen waren sehr aufwendig in Bezug auf die Verarbeitung aller Beweismittel und das Erstellen der Beweislage. Hätte das Sekretariat mehr Personal zur Verfügung gehabt und es in dieser Untersuchung einsetzen können, hätten die ersten Entscheide rund 12 bis 24 Monate früher gefällt werden können.