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preparatory:AB 230319

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2018-06-04

Wortprotokoll

Diesen Artikel hat nicht der Bundesrat vorgeschlagen, um das noch einmal in Erinnerung zu rufen, sondern er ist in der nationalrätlichen WAK kreiert worden.

Der Bundesrat ist grundsätzlich der Meinung, dass Artikel im Obligationenrecht, die eine gewisse Tragweite haben, einem ordentlichen Vernehmlassungsverfahren unterstellt werden sollten. Das ist hier nicht der Fall. Allerdings ist einzugestehen, dass die Branche hier durchaus einen gewissen Anspruch hat, Missbrauch zu verhindern. Bei Kursschwankungen oder Währungsschwankungen kann ein Kauf mit dem jetzigen Artikel natürlich rückgängig gemacht werden, auch im Falle eines Kurssturzes oder einer wesentlichen Änderung. Das wäre dann auch wieder nicht im Sinne des Erfinders. Also ist einzugestehen, dass die Branche hier durchaus ein berechtigtes Anliegen hat, einen Sonderstatus zu schaffen.

Der Artikel wurde dreimal korrigiert. Mit dem jetzigen Kompromiss, den Ihre Kommission ausgearbeitet hat, kann man grundsätzlich leben. Ihm haftet nach wie vor der Mangel an, dass er nicht in der Vernehmlassung war. Der Kompromiss ist wirklich ein Fortschritt. Im Gegensatz zu Herrn Zanetti meine ich, dass Ihre Kommission jeweils am Freitag zur Hochform aufläuft, wenn die Sitzung sich dem Ende nähert.