preparatory:AB 230329
Landolt Martin · Nationalrat · Glarus · Fraktion BD · 2018-06-04
Wortprotokoll
Als ich zum ersten Mal von dieser Initiative gehört habe, war auch mein Gedanke - ich gebe es zu: "Ich stimme Ja, mir gefallen Kühe mit Hörnern auch besser." Mir gefallen übrigens auch die Gefleckten besser, und mir gefallen sie am besten, wenn ich ihnen auf einer saftigen Alpweide im schönen Glarnerland begegne.
Man merkt, dass diese Initiative Fragen auslöst, zu denen wohl alle Schweizerinnen und Schweizer eine Antwort und eine Meinung haben. Genau hier beginnen die Probleme und die Herausforderungen, denn beim Anliegen der Initianten geht es nicht darum, was einem besser gefällt, was man schöner findet. Die Initiative thematisiert die Frage, ob bei besonders tierfreundlichen Haltungen, die unter Umständen wirtschaftlich weniger attraktiv sind, der fehlende ökonomische Anreiz für besonders naturnahe und tierfreundliche Produktionsformen finanziell kompensiert werden soll.
Diese Diskussion ist zweifellos richtig, und sie wurde auch in der vorberatenden Kommission ausführlich geführt. Die BDP-Fraktion hätte dort beispielsweise jenen Gegenvorschlag begrüsst, der die Anliegen der Initiative auf Gesetzes- und Verordnungsebene aufnehmen würde, zumal die Crux auch hier im Detail steckt, weil beispielsweise eine Förderung von Hornträgern nicht dazu führen darf, dass damit die Haltung in Anbindeställen zunimmt. Nachdem aber der Ständerat die Tür für einen Gegenvorschlag leider nicht öffnen wollte, besteht dennoch weiterhin eine Möglichkeit, denn bereits heute könnten laut Bundesverfassung besonders tierfreundliche Produktionsformen gefördert werden. Wir sind der Meinung, dass der Bundesrat hier anknüpfen und die geltenden Regelungen dahin optimieren solle, wie es in der Kommission bereits andiskutiert worden ist. Erstens hätte dann die Initiative tatsächlich etwas in die richtige Richtung bewegt, und zweitens kann dann die Initiative auch mit gutem Gewissen abgelehnt werden.
Die BDP-Fraktion empfiehlt Ihnen, diese Initiative zur Ablehnung zu empfehlen, einerseits genau aus den ausgeführten Gründen, insbesondere weil dem Anliegen auch anders und besser Rechnung getragen werden kann, andererseits vor allem aus staatspolitischen Überlegungen. Bei allem Verständnis für das Anliegen der Initianten gehören solche Dinge nicht in unsere Bundesverfassung.
Empfehlen wir also, die Initiative abzulehnen, und ermuntern wir den Bundesrat, auf der Verordnungsebene aktiv zu werden.