preparatory:AB 231646
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-06-11
Wortprotokoll
Wir sind gut beraten, wenn wir den Ausnahmeartikel des Zwangs ergänzen - es sei denn, die Frau Bundesrätin könnte andere Auskunft erteilen. Aber ich befürchte, dass wir ganz wichtige, auch von der Flüchtlingskonvention vorgesehene und in unserem Land sehr stark verankerte traditionelle und beachtete Rechte nicht gewähren, wenn wir im Gesetz nur den Zwang als Grund anerkennen, dass Flüchtlinge keinen Verlust der Flüchtlingseigenschaft erleiden müssen. Ich meine damit das Recht, dass Flüchtlinge, die sich in unserem Land befinden, auch politische Aktivitäten in ihren Staaten weiterentwickeln können. Es wurde bereits erwähnt: Unser Land hat im letzten Jahrhundert, während des Zweiten Weltkriegs und danach, ganz wichtige Elemente ermöglicht, damit Menschen, die bei uns Flüchtlinge waren, in ihren Heimatländern bei der Entwicklung der demokratischen Strukturen mithelfen konnten. Nicht jede Heimatreise belegt, dass die Verfolgung nicht besteht. Es gibt Leute, die unter Inkaufnahme grösster Risiken ihre Heimatländer besuchen, um dort ihre politischen Aktivitäten weiterzuführen.
Dementsprechend bin ich interessiert, von der Frau Bundesrätin zu erfahren, wieweit die Formulierung, welche die Mehrheit vorsieht, diese Fälle auch berücksichtigt. Wenn eine solche Berücksichtigung nicht der Fall ist, dann müssen wir klar dem Bundesrat zustimmen, weil es nur diese Lösung ermöglicht, dass wir entsprechend unserer Tradition gerecht weiterarbeiten.