preparatory:AB 232424
Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-06-13
Wortprotokoll
Bei meiner Minderheit zu Artikel 29 Absatz 1bis geht es um die Zuschlagskriterien und um den Preis, nämlich um die Berücksichtigung unterschiedlicher Preisniveaus in Ländern, in welchen die Leistung erbracht wird. Dieser Antrag ist für mich jedenfalls matchentscheidend für die Zukunft unserer produzierenden Unternehmen. Hand aufs Herz: Sie finden immer, immer jemanden, der noch billiger anbietet. Es ist ein ruinöser Preiskampf, der sich schon lange abspielt, und es gibt teilweise wirklich keine Ethik und keine Moral mehr, was sehr betrüblich ist. Wissen Sie, wie viele Unternehmen finanziell gewissermassen auf dem Zahnfleisch laufen und bei ihren Aufträgen keine Marge mehr haben? Eine Volkswirtschaft von der Grösse der Schweiz kann allein auf der Basis einer reinen Handels- und Dienstleistungsgesellschaft den Wohlstand in Zukunft nicht erhalten. Wir brauchen den Produktionsstandort!
Aus diesem Grund müssen bei den internationalen Ausschreibungen die unterschiedlichen Preisniveaus berücksichtigt werden. Sonst sind unsere Unternehmen gegenüber den [PAGE 1037] ausländischen Unternehmen diskriminiert. Sie konnten doch gerade in den letzten Tagen wieder die Dynamik des Euro beobachten. Ich möchte nicht einfach weiter zusehen, wie Betriebe ins Ausland abwandern oder gar schliessen müssen. Wöchentlich können Sie davon lesen, dass mehr und mehr die Produktion ins Ausland verlagert wird. Gerade auch in meiner Region wieder habe ich erst kürzlich der Zeitung entnehmen können, dass 40 Arbeitsplätze abgebaut werden mit der Begründung, in Frankreich seien die Lohnkosten 50 Prozent tiefer. Arbeitsplätze wandern ab, Ausbildungsplätze wandern ab, und die Steuererträge gehen mit und die Sozialbeiträge natürlich auch - und sie werden nicht zurückkommen. Die Produktionskosten in Ungarn, Polen oder China, aber auch die Kosten in unserem Nachbarländern entsprechen einem Bruchteil unserer Aufwände. Auch mit massiver Effizienzsteigerung und innovativen Produkten schafft es die Schweiz nicht, auch nur schon annähernd jene Preise anzubieten, welche das Ausland anzubieten imstande ist - ich denke dabei gerade an die Oststaaten. Und die gewieften ausländischen Unternehmer können mit leicht tieferen Preisen eine extreme Gewinnmarge einstreichen. Das heisst, wer bei uns produziert und Schweizer Löhne bezahlt, wird de facto bei einem nominellen Preisvergleich der Angebote diskriminiert.
Das ist nicht das, was ich unter einem fairen Wettbewerb verstehe. Dies führt zu der paradoxen Situation, dass wir mit Schweizer Steuergeldern ausländische Unternehmen geradezu subventionieren. Wenn Sie dies zu Ende denken, dann müssen wir Artikel 29 Absatz 1 ergänzen. Ich beantrage daher Folgendes und bitte Sie wirklich dringend um Unterstützung, denn auch Sie wollen doch die Arbeitsplätze, den Produktionsstandort Schweiz erhalten: "Die Auftraggeberin berücksichtigt bei der Bewertung des Zuschlagskriteriums 'Preis' die unterschiedlichen Preisniveaus in den Ländern, in welchen die Leistung erbracht wird. Sie stützt sich dabei auf geeignete Indikatoren der öffentlichen Statistik. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten." Die genannten Indikatoren sind sowieso vorhanden. Damit schaffen wir gleiche Bedingungen und können so die Leistung ehrlicher und präziser vergleichen. So kann man die unternehmerischen Leistungen eins zu eins vergleichen und muss nicht schauen, aus welchem Land die Leistung kommt.
Hier sprechen wir weder von Heimatschutz noch von Protektionismus, sondern von Bedingungen, die marktwirtschaftlichen Leistungskriterien entsprechen. Der Staat muss nicht auf das günstigste Produkt zurückgreifen, sondern erhält einen Spielraum, um das Preis-Leistungs-Verhältnis abzuwägen. Die Vergleichbarkeit wird auf der Grundlage von öffentlichen Statistiken gewährleistet.
Wenn Sie jetzt betreffend internationalen Abkommen im Beschaffungsrecht Bedenken haben, zitiere ich gerne den Submissionsexperten Herrn Prof. Dr. Beat Stalder von der Universität Bern. Sein Fazit lautet: "Aus rechtlicher Sicht halte ich die Annahme dieses Minderheitsantrages für vertretbar. Es handelt sich um einen neuen Ansatz, bezüglich dessen Präjudizien weitgehend fehlen. Eine Annahme würde den Bundesrat veranlassen, die Kompatibilität mit internationalem Recht vertieft zu prüfen."
Ich möchte Sie gerne aufrufen, heute einen mutigen Entscheid zu fällen, Geschichte zu schreiben und damit zu erreichen, dass sich auch der Ständerat als Zweitrat mit diesem Antrag auseinandersetzen muss! Ich bitte Sie im Namen der produzierenden Unternehmen und unserer Schweizer Arbeits- und Ausbildungsplätze darum.