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AB 232742

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-06-14

Wortprotokoll

Das macht absolut Sinn, denn die Generalversammlung wird ja dann wahrscheinlich auch vom Mehrheitsaktionär kontrolliert. Was Sie als Begründung angeführt haben, das sei sehr aufwendig, das seien hohe Aufwendungen: Das sind keine hohen Aufwendungen. Man muss sich dann bewusst machen, dass es faktisch einen doppelten Beschluss gibt. Das macht durchaus Sinn, denn wie gesagt, eine Dekotierung ist ein massiver Eingriff in die Rechtsposition der Aktionärinnen. Deswegen gehört die Dekotierung genau so geregelt, wie der Bundesrat vorgeschlagen hat.

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