preparatory:AB 232782
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-06-14
Wortprotokoll
Ich werde nicht zu den Frauenquoten sprechen. Wissen Sie warum? Es sind in diesem Gesetz gar keine Frauenquoten vorgesehen! Es sind Geschlechterrichtwerte. Vielleicht kann Frau Rickli das jetzt mal nachlesen, wie es in der Botschaft genau heisst.
Ich spreche jetzt zu meinen verschiedenen Minderheitsanträgen, nämlich zum Kapitalband, zur Loyalitätsaktie und zur Reserveausschüttung - auch das typische Frauenthemen. (Teilweise Heiterkeit)
Zuerst zur Loyalitätsaktie: Die bürgerliche Mehrheit in der Kommission für Rechtsfragen hat neu eine Loyalitätsaktie im Aktienrecht verankert, und zwar in den Artikeln 650ff. Bei einer zweijährigen Haltedauer erhalten die Aktionärinnen verschiedene Vorzugsrechte, wie Bezugsrechte, höhere Dividenden usw. - und das einfach so, weil sie seit zwei Jahren Aktionärinnen sind, und nicht, weil sie eine besondere Leistung erbracht haben.
Dieses Konzept ist in der Kommission neu hereingekommen. Es war weder Gegenstand des Vorentwurfes noch Gegenstand der Vernehmlassung oder von Anhörungen. Die SP lehnt die Einführung dieser Loyalitätsaktien ab, und zwar aus folgenden Gründen: Es ist ein unausgegorenes Konzept. Eigentlich ist es ein Etikettenschwindel. Nur weil ich eine Aktie zwei Jahre lang habe, verdiene ich noch nicht das Etikett einer loyalen Aktionärin. Es wird damit - ich führe mir die Kommissionsdebatte nochmals vor Augen - suggeriert, das diene der Sicherung von Unternehmungen und von Arbeitsplätzen oder gar zur Abwehr von Heuschrecken. Nichts davon trifft zu!
Was die bürgerliche Mehrheit hier beantragt, geht von der Hypothese aus, ein Aktionär, der die Aktie zwei Jahre lang halte, sei per se ein besserer Eigentümer als ein neuer Aktionär, und das selbst dann, wenn die bisherigen Aktionäre jede Innovation verhindern oder eine Unternehmung sogar zugrunde richten. Der deutsche Expertenrat ist in einer Untersuchung zur Loyalitätsaktie zum Schluss gekommen, dass die Qualifikation eines Aktionärs oder einer Aktionärin - ob gut oder schlecht - nichts, aber rein gar nichts mit der Haltedauer des Titels zu tun hat.
Ein sehr gutes Beispiel dafür - ich habe das selber hautnah miterlebt - ist die Swissair. Die langjährigen Aktionärinnen und Aktionäre und Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte haben die Gesellschaft zugrunde gerichtet, und nicht neue Anteilseignerinnen und Anteilseigner. Das zeigt doch bestens, was das für ein unsinniges Konzept ist.
Dafür werden mit der Loyalitätsaktie neu künstliche Eintrittsschranken aufgebaut. Sie verhindern je nachdem sogar Sanierungsbemühungen, die durch neue Aktionärinnen und Aktionäre aktuell werden könnten. Man kann z. B. auf den Fonds verweisen, der bei der CS eingestiegen ist, um eine genügende Kapitalisierung zu sichern. Warum verhindern Sie das? Ich sehe keinen Grund, Sie begründen es auch nicht. Hinzu kommt, dass Sie nicht einmal die Einsicht ins Aktienbuch sicherstellen wollen. Das verlange ich dann mit meiner Minderheit. Wenn Sie schon die Loyalitätsaktie wollen, muss ich als neue Aktionärin doch mindestens wissen, wer in den Genuss solcher Vorzugsrechte kommt. Nicht einmal das will die Mehrheit sicherstellen. Das zeigt doch, wie unausgegoren die ganze Geschichte ist. Ich bitte Sie, hier jetzt wieder Nüchternheit an den Tag zu legen und meiner Minderheit zu folgen.
Es ist ja noch interessant, wie es von der politischen Rechten, die immer über Frankreich schimpft, begründet worden ist. Das Beispiel, das immer genannt wurde, war L'Oréal, war das französische Aktienrecht. Ich habe mit Genuss eingesogen, wie plötzlich die französische Wirtschaftspolitik als Mass aller Dinge genommen wurde. Aber ich überlasse Ihnen die Wertung. Ich bitte Sie, wenn man Unternehmungen sichern will, und das ist ernst gemeint, braucht es andere Instrumente. Wenn wir sagen, das seien strategische Branchen, strategische Unternehmungen, die z. B. nicht in ausländische Hände kommen dürften, dann braucht es nicht Loyalitätsaktien, dann braucht es konkrete Instrumente, wie sie jetzt der [PAGE 1103] Ständerat geprüft und wie sie Herr Pardini mit einer Motion vorgeschlagen hat. Also sehen Sie bitte davon ab.
Jetzt zum Zweiten, zum Kapitalband: Der Bundesrat ist ganz stolz, dass er neu das Kapitalband vorgeschlagen hat. Ich weiss, Frau Sommaruga, es war schon im ersten Entwurf von 2007 drin, es kam nicht von Ihnen, es war schon im Entwurf von Herrn Blocher drin, aber ich glaube, Sie finden das auch eine gute Sache. Ich finde das nicht. Dieses Kapitalband im Entwurf des Bundesrates können Sie variieren. Innert fünf Jahren kann der Verwaltungsrat das Kapital herauf- oder heruntersetzen, und zwar immer um 50 Prozent. Dank den Vorschlägen in der Kommission - ich glaube, es war Herr Vogt - haben wir diese Variabilität etwas eingeschränkt und das Ganze weniger schlimm gemacht. Aber ich sage Ihnen: Wir brauchen das Kapitalband in der Schweiz nicht. Für Kapitalerhöhungen haben wir das genehmigte Kapital; das reicht vollends aus. Ich sage Ihnen: Für die Kapitalherabsetzungen will ich nicht eine Kompetenz einfach beim Verwaltungsrat; das soll bei der Generalversammlung bleiben, wie das heute der Fall ist. Für mich steht das Kapitalband, wie es konzipiert ist, auch in der engen Fassung, im Widerspruch zu einem klaren Haftungssubstrat, wie es eigentlich die Aktiengesellschaft mit dem festen Kapital verkörpert. Ich meine auch, und das sieht man jetzt wieder mit dem Antrag Aeschi Thomas - Herr Aeschi ist gerade nicht im Saal -, jetzt haben wir ein neues Rechtsinstitut. Wissen Sie, wozu das am Schluss führen wird? Es wird dazu führen, dass man das Rechtsinstitut dazu benutzt, um steuerfreie Kapitalreserven zu schaffen, die man nämlich dann steuerfrei ausschütten kann. Der Bundesrat hat jetzt beim Gesetz über die direkte Bundessteuer und beim StHG zwar eine Sicherung eingebaut. Aber diese ist dann mit einem Klacks weg, und wir haben jetzt schon Anträge, wie den von Herrn Aeschi, darauf zu verzichten. Dann hätten wir da ein Loch in den öffentlichen Kassen von 2,3 Milliarden Franken. Auch das spricht dagegen.
Jetzt komme ich zu meinem dritten Punkt, zur Minderheit. Mit der SP-Fraktion will ich die Ausschüttung von Kapitalreserven verringern. Es ist das Geschäft von Frau Kiener Nellen. Sie hat genau ausgerechnet, welche Summen bislang an Kapitalreserven steuerfrei ausgeschüttet worden sind. Wir wollen diese Möglichkeit verringern, indem wir festlegen, dass zum einen aus den Kapitalreserven gar nichts mehr ausgeschüttet werden darf und zum andern eine Ausschüttung nur mehr aus Gewinnreserven erfolgen darf, und das unter ganz engen Kautelen. Ich bitte Sie deswegen, diese Minderheit zu unterstützen.
Jetzt sage ich noch ganz kurz etwas zur Frage der Inhaberaktie und der Namenaktie. Ich ziehe diesen Antrag zurück. Ich werde dann beim nächsten Block erklären, warum ich das zurückziehe. Ist das soweit okay? - Gut. Ich danke Ihnen, dass Sie mir zugehört haben, und ich hoffe, Sie unterstützen meine Minderheitsanträge.