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preparatory:AB 232841

de Buman Dominique · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion · 2018-06-14

Wortprotokoll

Art. 717 Abs. 1bis[GZ]

Antrag der Minderheit [GZ]

(Pardini, Allemann, Arslan, Fehlmann Rielle, Mazzone, Schwaab, Tschäppät)[GZ]

Sie müssen insbesondere bei der Festlegung der Vergütungen dafür sorgen, dass diese sowohl mit der wirtschaftlichen Lage als auch mit dem dauernden Gedeihen des Unternehmens im Einklang stehen. Sie beachten dabei insbesondere, dass

1. die Bezüge der einzelnen Verwaltungsrats- und Geschäftsleitungsmitglieder in einem angemessenen Verhältnis zu ihren Aufgaben stehen;

2. die höchsten und niedrigsten Bezüge innerhalb des Unternehmens in einem angemessenen Verhältnis stehen, wobei diese Spanne den Faktor 20 nicht übersteigen sollte;

3. der Anteil der variablen oder leistungsabhängigen Vergütung einen Viertel der fixen Grundvergütung nicht übersteigt; die variablen Vergütungsanteile sind 5 Jahre auf einem [PAGE 1098] Sperrkonto zu deponieren und werden dann freigegeben, wenn die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens positiv war. Das Zusprechen von Optionen als Vergütungsbestandteil ist untersagt.

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