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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-06-14

Wortprotokoll

In Block 4 geht es um Fragen, die nicht so spektakulär, aber für die rechtspolitische Weichenstellung im Aktienrecht sehr wichtig sind. Es geht um Fragen der Corporate Governance, es geht um Fragen der Stakeholder, die zu berücksichtigen sind, und es geht um die Transparenz der Eignerschaft. Ich möchte Sie bitten, die Governance-Regeln zu stärken, und zwar in folgenden Punkten:

Wir haben in Block 4 Minderheitsquoren, die bestimmen, welche Mitsprachemöglichkeiten Aktionärinnen und Aktionäre in Minderheitspositionen haben, und zwar in Bezug auf das Einsichtsrecht, in Bezug auf die Möglichkeit, Generalversammlungen einzuberufen, und in Bezug auf die Veranlassung von Sonderuntersuchungen. Bereits der Bundesrat hat eine wesentliche Verbesserung im Vergleich zum heutigen Recht bei den Minderheitspositionen vorgesehen. Wir stellen allerdings fest, dass der Bundesrat aufgrund der Vernehmlassung den ursprünglichen Vorentwurf abgeschwächt hat. Mit unseren Minderheiten bitten wir Sie nun, überall wieder den tieferen Quoren des Minderheitsrechts Nachachtung zu verschaffen.

Wir bitten Sie also, die Regelungen des Vorentwurfes des Bundesrates zu unterstützen und die tieferen Quoren gemäss den Minderheitsanträgen zu unterstützen. Dies gilt beim Auskunftsrecht, beim Einsichtsrecht, beim Recht auf Einleitung einer Sonderuntersuchung, und zwar bereits präventiv, und das gilt auch in Bezug auf die Einberufung der Generalversammlung.

Ein zweiter Themenblock, den wir hier behandeln möchten, ist eine bessere Berücksichtigung der Stakeholder, und zwar möchten wir Ihnen beim Block 4 konkret beantragen, dass - und das ist absolut zentral - die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine entsprechende Vertretung im Verwaltungsrat haben. Es wird oft von der Aktionärsdemokratie gesprochen. Die Aktionärsdemokratie ist zwar ein bisschen ein merkwürdiger Begriff. Wenn man tatsächlich das Wort "demokratisch" in den Mund nehmen möchte, dann ist es umso wichtiger, dass nicht nur die Aktionärinnen und Aktionäre vertreten sind, sondern auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ich bitte Sie also hier, auch die Stakeholder verstärkt zu berücksichtigen und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein entsprechendes Vertretungsrecht im Verwaltungsrat zu sichern.

Jetzt noch zum letzten Punkt, und ich glaube, deswegen habe ich das Wort jetzt erhalten. Ich spreche nämlich auch für die Fraktion zu meinen eigentlichen Minderheitsanträgen. Es geht darum, dass ich mit einer Minderheit beantragt habe, dass man die Transparenz in Bezug auf das Aktionariat verbessert, das heisst, dass man weiss, wer an einer Unternehmung beteiligt ist. Es geht um die Meldung der wirtschaftlich berechtigten Personen. Es geht um die öffentliche Einsicht in das Verzeichnis der Inhaberaktionärinnen und -aktionäre sowie in das Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen. Und es geht darum, auch das Aktienbuch öffentlich zu machen.

Insgesamt ziehe ich drei Anträge zurück. Einen habe ich bereits zurückgezogen. Er bezweckt die Aufhebung der Inhaberaktien, sodass wir nur noch Namenaktien haben. Das war beim Block 3. Beim Block 4 ziehe ich den Minderheitsantrag zurück, der die Meldung der wirtschaftlich berechtigten Personen verlangt sowie die Öffentlichkeit des Registers, der Inhaberaktionärinnen und -aktionäre und der wirtschaftlich berechtigten Personen.

Warum ziehe ich diese Anträge jetzt zurück? Ich ziehe diese Anträge nicht zurück, weil sie falsch sind. Ich ziehe sie zurück, weil eine Gesetzesrevision im Gange ist, auf Empfehlung des Global Forum, das verlangt, dass wir in der Schweiz mehr Transparenz schaffen. Diese Vorlage ist in Vorbereitung. Sie wird im Herbst kommen, und wir möchten nicht, dass Sie das jetzt im Rahmen dieser Revision einfach ablehnen. Wir möchten dieser Transparenz bezüglich der wirtschaftlich Berechtigten eine Chance geben und möchten nicht, dass sich jetzt die Neinstimmen kumulieren. Deswegen ziehe ich die Anträge zurück.

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