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AB 233186

Carobbio Guscetti Marina · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-06-15

Wortprotokoll

Art. 699a [GZ]

Antrag der Mehrheit [GZ]

Abs. 1 [GZ]

Spätestens mit der Einberufung der Generalversammlung sind den Aktionären der Geschäftsbericht und die Revisionsberichte zugänglich zu machen. Der Verwaltungsrat ...

Abs. 2 [GZ]

Bei Gesellschaften, deren Aktien nicht an einer Börse kotiert sind, setzt der Verwaltungsrat den Aktionären in der Mitteilung ... schriftlich die Traktandierung von Verhandlungsgegenständen verlangen ...

Abs. 2bis [GZ]

Bei Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind, gibt der Verwaltungsrat den Aktionären rechtzeitig bekannt, bis wann sie schriftlich die Traktandierung von Verhandlungsgegenständen verlangen und Anträge stellen können.

Abs. 3[GZ]

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

[VS]

Antrag der Minderheit [GZ]

(Burkart, Bauer, Guhl, Gmür-Schönenberger, Markwalder, Merlini)[GZ]

Streichen

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