AB 233186
Carobbio Guscetti Marina · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-06-15
Wortprotokoll
Art. 699a [GZ]
Antrag der Mehrheit [GZ]
Abs. 1 [GZ]
Spätestens mit der Einberufung der Generalversammlung sind den Aktionären der Geschäftsbericht und die Revisionsberichte zugänglich zu machen. Der Verwaltungsrat ...
Abs. 2 [GZ]
Bei Gesellschaften, deren Aktien nicht an einer Börse kotiert sind, setzt der Verwaltungsrat den Aktionären in der Mitteilung ... schriftlich die Traktandierung von Verhandlungsgegenständen verlangen ...
Abs. 2bis [GZ]
Bei Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind, gibt der Verwaltungsrat den Aktionären rechtzeitig bekannt, bis wann sie schriftlich die Traktandierung von Verhandlungsgegenständen verlangen und Anträge stellen können.
Abs. 3[GZ]
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
[VS]
Antrag der Minderheit [GZ]
(Burkart, Bauer, Guhl, Gmür-Schönenberger, Markwalder, Merlini)[GZ]
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