preparatory:AB 233878
Jans Beat · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-09-12
Wortprotokoll
Es geht bei meinem Minderheitsantrag um Artikel 18b Absatz 1 und Artikel 20 Absatz 1bis des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) und um Artikel 7 Absatz 1 und Artikel 8 Absatz 2quinqies des Steuerharmonisierungsgesetzes. Ich bitte Sie hier, die Besteuerung der Grossaktionäre bei den Dividenden - sowohl beim Bund wie auch bei den Kantonen - auf 90 Prozent anzuheben.
Eine hauchdünne Mehrheit hatte die Unternehmenssteuerreform II damals angenommen und beschlossen, dass Grossaktionäre, die mehr als 10 Prozent eines Aktienpaketes halten, nur noch einen Teil der Dividenden besteuern müssen. Man hat uns damals mit dem Argument der sogenannten Doppelbesteuerung dieses Paket schmackhaft gemacht. Wer viel Geld in einer Firma hat, würde doppelt besteuert: zuerst auf dem Gewinn der Firma und dann auf der Dividende, wenn sie als Einkommen besteuert wird.
Dass diese Teilbesteuerung, die man mit der Unternehmenssteuerreform II beschlossen hatte, genau zum Gegenteil führen würde, nämlich zu einer systematischen Unterbesteuerung von Kapitalbesitzern, hat man uns damals nicht gesagt. Frei nach dem Motto "Wer hat, dem wird gegeben" wurden in der Folge die Einkünfte aus Gewinnausschüttungen von Steuern befreit. Beim Bund waren sie auf 50, 60 Prozent angelegt, und bei den Kantonen ging man sogar noch weiter.
Jetzt, rund zehn Jahre später, stellen wir fest, dass die Mehrheit der Grossaktionäre für die Erträge ihres Geldes deutlich weniger Steuern bezahlt als all die Angestellten, die ihr Einkommen mit ihrer Arbeit erzielen. Das ist inakzeptabel, eine schreiende Ungerechtigkeit! Das war nie der Sinn dieser Vorlage, und das entspricht auch nicht der Auskunft, die wir damals vor der Abstimmung vom Bundesrat erhielten. Allein deshalb tut eine Korrektur not. Wir sind überzeugt: Die Unternehmenssteuerreform II wäre nie angenommen worden, wenn das so kommuniziert worden wäre.
Ich bitte nun mit meinen Minderheitsanträgen, wieder sicherzustellen, dass mindestens 90 Prozent der Dividendengewinne als Einkommen besteuert werden. Denken Sie daran: Die Kleinaktionäre bezahlen alle 100 Prozent Einkommenssteuern auf ihren Dividendenerträgen. Es sind nur die Grossaktionäre, die von dieser Teilbesteuerung profitieren. Sie würden also, wenn Sie meinen Anträgen folgen, nicht nur die systematische Benachteiligung von Lohnempfängern, sondern auch jene von Kleinaktionären eindämmen.
Warum beantrage ich 90 Prozent für Bund und Kantone? Mit 90 Prozent würden dem Bund rund 300 Millionen Franken zusätzlich zufliessen und den Kantonen etwa 750 Millionen. Das würde vor allem die Probleme der Städte und Gemeinden erheblich entschärfen, die eben folgen, wenn die Kantone die Steuersenkungen, die sie angekündigt haben, auch tatsächlich wahrmachen. Die öffentliche Hand würde also mit dieser Lösung um rund eine Milliarde Franken entlastet. Das Paket wäre so deutlich ausgewogener. Es wäre eine echte Antwort auf die entstehenden Probleme, die mit dieser Vorlage auf Kantone und Gemeinden zukommen.
Ist das unfair gegenüber den KMU? Das hört man immer wieder. Nein, denn Gewinnausschüttungen in Form von Dividenden machen nur Firmen, die erstens als Aktiengesellschaften organisiert sind, zweitens grosse Gewinne schreiben und diese drittens nicht in ihr Unternehmen investieren. Das ist nur ein ganz kleiner Teil aller Gesellschaften, es sind nur die, denen es gutgeht. Es sind genau die Unternehmen, die profitieren werden, wenn die Kantone ihre Gewinnsteuersätze senken. Auch deshalb wäre es konsequent, hier zu korrigieren. Über 90 Prozent aller Unternehmen sind in einem normalen Jahr davon gar nicht betroffen.
Alle die, die vorhin wortreich die Verknüpfung der Vorlagen bekämpft haben, bekommen hier, wenn sie die Dividendenbesteuerung erhöhen, die Chance zu zeigen, dass sie auch für eine ausgewogene Steuervorlage zu haben sind. Wenn sie meine Minderheitsanträge ablehnen, sind sie nicht glaubwürdig.