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AB 233948

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2018-09-12

Wortprotokoll

Die Instrumente, die wir hier in Block 3 diskutieren, gaben im Wesentlichen Anlass dazu, dass die Unternehmenssteuerreform III gescheitert ist, weil sie als zu umfangreich eingeschätzt wurden. Wir haben bei sämtlichen Instrumenten entsprechende Klarheit geschaffen, indem wir zum Beispiel bezüglich der Patentbox die Regelungen bereits ins Gesetz geschrieben haben, damit sie klar sind, und nicht wie letztes Mal in Aussicht gestellt haben, das in der Verordnung zu ändern. Wir haben die Verordnung in die Vernehmlassung geschickt, wir haben die Abzugsfähigkeit eingeschränkt. Das sind alles Massnahmen, um dem Abstimmungsergebnis vom Februar letzten Jahres gerecht zu werden. Damit haben wir hier bereits Kompromisse, die zur Diskussion stehen. Grundsätzlich denke ich, dass an diesen Kompromissen, die auch in Zusammenarbeit mit den Kantonen entstanden und mit ihnen diskutiert wurden, nicht weiter gerüttelt werden sollte.

Ich komme damit zu den Anträgen, die wir behandeln. Wir haben den Minderheitsantrag Rytz Regula betreffend Patentbox. Es wurde bereits ausgeführt: Ob es ein inländisches oder ein ausländisches Patent ist, spielt keine Rolle. Eine Rolle spielt, wo die Entwicklung stattgefunden hat, und abzugsfähig ist es dann, wenn die Kosten in der Schweiz entstanden sind. Wenn eine Schweizer Firma das Gut im Ausland patentiert, aber der Aufwand hier entstanden ist, dann ist er abzugsfähig. Das ist der entsprechende Konnex. Damit steht eigentlich das, was Frau Rytz gewünscht hat, mit der entsprechenden Regelung ohnehin bereits fest. Anzumerken ist, dass gerade für die Schweiz Firmen, die Patente entwickeln, die in Forschung und Entwicklung tätig sind, hochinteressant sind. Wir sind eines der innovativsten Länder der Welt, weil wir Unternehmungen haben, die sehr viel in Forschung und Entwicklung und in Patente investieren. Wir brauchen und wollen diese Firmen, und sie müssen auch entsprechende Möglichkeiten für ein steuerlich gutes Umfeld haben. Was wir hier bei der Patentbox vorschlagen, ist etwa das, was OECD-Standard ist. Wir gehen also nicht darüber hinaus. Aber diese Regelungen sind zwingend notwendig, damit wir wettbewerbsfähig sind.

Zum Minderheitsantrag Rytz Regula, der Entwicklungsaufwand nicht zum Abzug zulassen will: Es wurde bereits gesagt, dieser Antrag ist einfach nicht praktikabel. Sie können nicht zwischen Forschung und Entwicklung unterscheiden. Das ist ein Ding der Unmöglichkeit. Sie würden Unsicherheiten schaffen. Das ist unverträglich. Wir wollen immer Klarheit. Wir wollen Rechtssicherheit schaffen, damit Firmen wissen, was Sache ist. Wir wollen Forschung und Entwicklung fördern, wir wollen solche Unternehmen bei uns haben. Daher bitte ich Sie, diesen Minderheitsantrag Rytz Regula ebenfalls abzulehnen.

Zur Minderheit I (Matter) und Minderheit II (Flückiger Sylvia), bei Artikel 25abis, "Abzug für Eigenfinanzierung": Es ist noch einmal darauf hinzuweisen, dass gerade dieses Element ein wichtiger Grund war für die Ablehnung der Unternehmenssteuerreform III. Steuertechnisch könnte man es durchaus begrüssen. Ich denke aber, es macht keinen Sinn, hier weiter zu provozieren. Wir haben jetzt diese Regelung festgelegt. Der Ständerat hat es ausführlich und sorgfältig diskutiert und bewusst eine Steuersatzhöhe angenommen, die im Moment für den Kanton Zürich gilt. Vielleicht gilt sie in drei Jahren in Zürich nicht mehr, wenn sie dort in der Lage sind, die Steuern zu senken, aber vielleicht gilt sie dann im Kanton Aargau, wenn sie dort die Steuern erhöhen müssen, was sie ja befürchten. Es ist also eine Obergrenze.

Es ist nicht unbedingt eine elegante Lösung, aber sie ist entstanden als Kompromiss zur abgelehnten Unternehmenssteuerreform III. Ich denke, sie ist in dieser Form richtig. Sie gibt Zürich die Möglichkeit, ebenfalls ein Instrument einzusetzen, um die Attraktivität entsprechend zu erhöhen. Das zeigt eben auch, dass unsere Kantone völlig unterschiedliche Voraussetzungen haben. Hier geben wir den Kantonen Instrumente in die Hand, um ausgehend von der aktuellen Situation wiederum ein möglichst attraktives Unternehmenssteuerumfeld zu schaffen und damit auch den Firmen entgegenzukommen. Wir wollen ja gute Steuerzahler in der Schweiz.

Das trifft auch zu für die Minderheit Leutenegger Oberholzer, die Artikel 61a, "Aufdeckung stiller Reserven bei Beginn der Steuerpflicht", streichen will. Grundsätzlich gilt, dass Reserven besteuert werden, wenn sie in der Schweiz entstanden sind. Herr Walti Beat hat darauf hingewiesen, dass das mit den entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen abgesichert ist. Es ist nicht einfach ein Schlupfloch, aber es ist natürlich attraktiv. Nur müssen wir wissen, dass andere Länder es genauso anbieten. Wir bewegen uns, ich habe [PAGE 1310] es schon mehrmals gesagt, in einem internationalen Steuerwettbewerb. Wir wollen Firmen anziehen, ja, selbstverständlich. Wir wollen gute Steuerzahler, und wir wollen attraktive Arbeitsplätze. Das ermöglichen wir damit.

Der letzte Antrag der Minderheit Aeschi Thomas, wonach die Besteuerung stiller Reserven auf zehn Jahre ausgedehnt werden soll, könnte eine attraktive Option darstellen; ja, es ist so. Aber hier müssen wir ebenfalls das internationale Umfeld beachten. Fünf Jahre sind in etwa Standard. Also schaffen wir nicht schlechtere Bedingungen, wenn wir das ebenfalls so lösen. Das ist, denke ich, für die entsprechenden Unternehmen möglich.

Insgesamt ist Block 3, wie gesagt, ein Kompromiss, da er eine Einschränkung gegenüber der Unternehmenssteuerreform III darstellt. Wir nehmen Rücksicht auf die damaligen Bedenken und Einsprachen und haben jetzt eine Lösung, die klar ist, die Rechtssicherheit schafft, die nicht Türen öffnet und die keine Blackbox ist. Vielmehr wissen wir, was wir haben. Vor allem stellen wir den Kantonen Instrumente zur Verfügung, damit sie in ihrem Bereich und für ihre Unternehmen, die sie ja kennen, ein Umfeld schaffen können, das auch weiterhin wettbewerbsfähig ist.

Ich bitte Sie also in diesem Sinne, alle Minderheitsanträge abzulehnen und den Anträgen der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.

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