AB 233968
de Buman Dominique · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion · 2018-09-12
Wortprotokoll
Ziff. 2 Art. 196 [GZ]
Antrag der Mehrheit [GZ]
Abs. 1, 1bis [GZ]
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
[VS]
Antrag der Minderheit [GZ]
(Barazzone, Amaudruz, de Buman, Feller, Lüscher)[GZ]
Abs. 1a [GZ]
In den ersten fünf Jahren nach dem Inkrafttreten der Änderung vom ... liefern die Kantone 77,7 Prozent der bei ihnen eingegangenen Steuerbeträge, Bussen wegen Steuerhinterziehung oder Verletzung von Verfahrenspflichten sowie Zinsen dem Bund ab.
[VS]
Antrag der Minderheit [GZ]
(Pardini, Birrer-Heimo, Jans, Leutenegger Oberholzer, Marra, Rytz Regula)[GZ]
Abs. 1b [GZ]
Kantone mit einem durchschnittlichen Gewinnsteuersatz (Bund, Kanton und Gemeinden) von weniger als 16 Prozent liefern 83 Prozent der bei ihnen eingegangenen Steuerbeträge, Bussen wegen Steuerhinterziehung oder Verletzung von Verfahrenspflichten sowie Zinsen dem Bund ab.
[VS]
Antrag der Minderheit [GZ]
(Leutenegger Oberholzer, Barazzone, Birrer-Heimo, de Buman, Jans, Marra, Müller Leo, Pardini, Ritter, Rytz Regula)[GZ]
Abs. 1bis [GZ]
Sie gelten den Gemeinden die Auswirkungen der Aufhebung der Artikel 28 Absätze 2 bis 5 und Artikel 29 Absatz 2 Buchstabe b des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden angemessen ab.
[VS]
Antrag Kiener Nellen [GZ]
Abs. 4 [GZ]
Sie erstatten den zuständigen Bundesbehörden jährlich einen vollständigen Bericht über Zahl und Ergebnis der straflosen Selbstanzeigen sowie über die von ihnen geführten Steuerhinterziehungsverfahren.
Schriftliche Begründung [GZ]
Mit dem Bundesgesetz über die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und die Einführung der straflosen Selbstanzeige vom 20. März 2008, das 2010 in Kraft gesetzt wurde, wurde es versäumt, eine gesetzliche Grundlage für die Berichterstattung der Kantonsdaten an den Bund einzuführen. Das hat zur Folge, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung die aus der straflosen Selbstanzeige resultierenden offengelegten Vermögen von den Kantonen nur unter Vertraulichkeit erhält. Zudem gibt es immer noch Kantone wie Waadt, Zug und Appenzell Innerrhoden, die Zahlenangaben auch gegenüber dem Bund verweigern. Aus den bisher durch Medien recherchierten Zahlen sollen von 2010 bis 2017 über 50 Milliarden Vermögen durch straflose Selbstanzeigen deklariert worden sein. Die Bürgerinnen und Bürger sowie Steuerzahlerinnen und Steuerzahler haben keine Transparenz über diese Zahlen und Fakten. Im Zusammenhang mit der erheblichen Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer gilt es diese Gesetzeslücke zu füllen. Zudem gibt es keine schweizweite Statistik über die Anzahl der in der Schweiz geführten Steuerhinterziehungsverfahren. Das kann mit diesem Antrag korrigiert werden.