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AB 234433

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2018-09-17

Wortprotokoll

Ich habe den Sinn der Motion eigentlich immer noch nicht ganz verstanden, auch nach Ihrer Diskussion jetzt nicht. Sie will ja Artikel 16 des Bundespersonalgesetzes aufheben. In diesem Artikel 16 heisst es, dass die Arbeitgeber den Angestellten einen angemessenen Teuerungsausgleich ausrichten. Das ist keineswegs ein Automatismus, weil im gleichen Gesetz dann deklariert wird, dass bei der Festsetzung des Teuerungsausgleichs der Arbeitgeber, also der Bund, die wirtschaftliche Lage, die finanzielle Lage sowie die Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt zu berücksichtigen hat. Herr Föhn hat in seiner Begründung für die Annahme der Motion genau das gesagt: dass man das jährlich anschauen soll. Dazu bietet das Gesetz die notwendige Grundlage.

Wenn Sie am Gesetz etwas ändern, frage ich dann: Weshalb wollen Sie das tun? Wenn man es ganz eng auslegen würde, wie Herr Peter Hegglin dargelegt hat, würde allenfalls sogar die Rechtsgrundlage fehlen, um in Zukunft eine Teuerung auszurichten. Das hat aber Herr Föhn als Sprecher der Mehrheit ausdrücklich nicht gesagt. Damit bleibt die Frage, weshalb Sie etwas ändern wollen.

Wir haben den Grundsatz, dass man einen Teuerungsausgleich ausrichten kann, und gleichzeitig den Grundsatz, dass die wirtschaftliche und finanzielle Situation sowie die Lage auf dem Arbeitsmarkt zu beurteilen sind. Ich glaube, das bestehende Gesetz macht Sinn, und daher frage ich mich: Was wollen Sie, wenn Sie etwas ändern? Wollen Sie den Teuerungsausgleich infrage stellen? Das wollen Sie nicht. Ich glaube also, dass Sie nichts ändern müssen, weil das Signal, das Sie aussenden, dann schon noch etwas schwierig zu erklären sein wird. Wir haben nämlich in der Vergangenheit die Teuerung nicht automatisch ausgeglichen, sondern haben immer eine entsprechende Analyse vorgenommen. Am Schluss, muss ich Ihnen sagen, haben Sie Angst vor sich selbst, weil Sie mit dem Budget entscheiden, ob und in welcher Grössenordnung Sie die Teuerung ausgleichen oder nicht. Sie haben den letzten Entscheid - nicht der Bundesrat oder die Personalverbände oder irgendjemand. Der Weg ist für den Bundesrat festgelegt; es ist auch festgelegt, wie man in den Verhandlungen mit den Personalverbänden vorgeht. Sie entscheiden dann im Rahmen des Budgets, ob Sie etwas wollen oder nicht. [PAGE 661]

Es macht eigentlich auch hier keinen Sinn, sich selbst Fesseln anzulegen; ich würde Ihnen das deshalb nicht empfehlen, denn Sie entscheiden am Schluss endgültig. Das Signal, das Sie aber an das Personal aussenden würden, wäre schon etwas fragwürdig. Wenn Sie den Passus streichen wollen und trotzdem nichts ändern wollen, müssen Sie auch nichts ändern. Auch unser Bundespersonal spürt natürlich eine Teuerung. Die Bundesangestellten bezahlen auch mehr Krankenkassenprämie, und wenn etwas mehr kostet, dann bezahlen sie das auch. Sie sind von der Teuerung nicht ausgenommen, auch wenn Sie diesen Passus streichen.

Ich würde Ihnen vorschlagen, die Motion abzulehnen und beim geltenden Recht zu bleiben, weil dieses vorgibt, wie man vorgehen soll. Zudem haben Sie in jedem Fall das letzte Wort. Wenn Sie nicht Angst vor sich selbst haben, dann lehnen Sie doch die Motion ab und entscheiden von Jahr zu Jahr, wie Sie das machen wollen. Ich denke, es ist immer gelungen, vernünftige Lösungen zu finden, im Übrigen auch mit den Personalverbänden. Da haben wir gute Verhandlungspartner, die durchaus auch für die Situation des Bundes Verständnis haben und mit denen wir durchaus kulant und angenehm verhandeln können. Selbstverständlich müssen sie eine andere Position einnehmen. Aber wir sind uns mindestens bis jetzt noch nicht in die Haare geraten und haben jeweils Lösungen gefunden.

Im Sinne einer konstruktiven Lösung empfehle ich Ihnen, beim geltenden Text zu bleiben, weil er das festlegt, was Herr Föhn ausgeführt hat, um zu begründen, weshalb man die Ausrichtung des Teuerungsausgleichs ändern sollte. Das muss man gerade nicht tun.

Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.