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preparatory:AB 23444

Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2002-06-20

Wortprotokoll

Im Namen der grünen Fraktion bitte ich Sie, der Minderheit zuzustimmen. Herr Leutenegger sagte vorhin, es sei nicht zweckmässig, diese Bestimmung ins Kernenergiegesetz aufzunehmen. Das sehen wir ganz anders, denn Artikel 14 Absatz 1 umschreibt, was die Rahmenbewilligung alles festlegt. Wer eine so gefährliche Technologie wie die Atomenergie nutzen will, von dem sollte man doch auch verlangen können, dass er darlegt, was er im Katastrophenfall zu tun gedenkt. Es ist z. B. wichtig, dass sich der Betreiber im Voraus, bevor eine Katastrophe eintritt, Gedanken macht, welche Katastrophen sein Werk überhaupt bedrohen könnten. Dies können Naturkatastrophen wie Überschwemmungen oder Erdbeben sein, aber es können eben auch Flugzeugabstürze oder Terroranschläge sein. Nach dem 11. September 2001 wissen wir, dass auch Katastrophen, die uns eigentlich vorher unmöglich erschienen sind, möglich geworden sind. Die heutigen Konzepte im Katastrophenschutz müssen eben diese Risiken mitberücksichtigen. Im Sinne des Vorsorgeprinzips ist es nötig, dass in der Rahmenbewilligung ein Katastrophenschutzkonzept enthalten ist.

Daher bitte ich Sie, der Minderheit Leutenegger Oberholzer zuzustimmen.