preparatory:AB 234522
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-09-18
Wortprotokoll
Worum geht es bei dieser Vorlage? Sie wissen, Banken haben sich rechtswidrig verhalten, sie haben dafür Millionenbussen aufgebrummt bekommen, und jetzt stehen Sie vor der Frage: Sollen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler dafür bluten, indem die Banken unter anderem diese Bussen als geschäftsmässig begründeten Aufwand von den Steuern abziehen können? Was ist die Antwort? Fragen Sie mal Ihre Wählerinnen und Wähler! Die Antwort ist: sicherlich nicht!
Es ist deshalb klar, dass wir dies nicht zulassen können, und wir sind auch dankbar, Herr Bundesrat Maurer, dass der Bundesrat eine saubere Rechtsgrundlage dafür schaffen will. Wir sind deshalb klar für Eintreten auf diese Vorlage.
Die Begründung ist klar: Bussen und Verwaltungssanktionen mit Strafcharakter sind kein geschäftsmässig begründeter Aufwand, denn ein rechtswidriges Verhalten widerspricht dem kaufmännisch korrekten Verhalten nach Treu und Glauben. Wir sollten es doch nicht steuerlich begünstigen, wenn sich jemand rechtswidrig verhält, und zwar unabhängig davon, ob diese Tat im In- oder im Ausland begangen worden ist. Die Rechtslage und die ethische Grundlage dieser Vorlage sind völlig klar, und ich bin dankbar, dass der Bundesrat eine saubere Lösung gefunden hat.
Was passiert jetzt im Parlament? Bereits im Ständerat ist versucht worden, in die gute Vorlage des Bundesrates Löcher zu reissen und mit Schlaumeiereien wieder Umgehungstatbestände zu schaffen. Zum Glück hat die Mehrheit des Ständerates eingesehen, dass es so nicht geht, und die Mehrheit des Ständerates ist der bundesrätlichen Lösung gefolgt.
Jetzt kommt die WAK-Mehrheit und versucht wieder, mit Schlaumeiereien diese klare gesetzliche Grundlage zu durchlöchern. So geht das nicht. Ich habe mich bereits in der WAK mit meiner Fraktion dagegen gewehrt. Herr Leo Müller hat mit der Begründung des Minderheitsantrages klar aufgezeigt, was das heissen würde. Ich möchte es hier nochmals wiederholen: Die WAK-Mehrheit will neu Aufwendungen zur Ermöglichung von Straftaten oder als Gegenleistung für die Begehung von Straftaten steuerlich indirekt abzugsfähig machen, indem sie die Bestimmung, wonach diese nicht abziehbar sind, aus dem Gesetz streicht. So geht das nicht! Entweder ist das rechtlich eine unhaltbare Situation, oder Sie schaffen damit zumindest Rechtsunsicherheit.
Ich bitte Sie, hier klar der Kommissionsminderheit zu folgen. Das ist das Erste.
Das Zweite ist, dass die Kommissionsmehrheit den Vorbehalt des Ordre public ins Gesetz aufnehmen will. Jeder Jurist, jede Juristin weiss, dass dieser Vorbehalt so oder so gilt. Das muss man nicht gleichsam als Nebenbedingung hier ins Gesetz aufnehmen.
Das Dritte ist, dass die Mehrheit will, dass die doppelte Strafbarkeit eine Voraussetzung dafür ist, ob man eine Busse abziehen kann oder eben nicht. Das heisst, jede Steuerverwaltung müsste bei einer Busse, die steuerlich abgezogen wird, abklären, ob die Straftat in der Schweiz ebenfalls strafbar ist oder nicht. Stellen Sie sich einmal vor, was das in Bezug auf das Veranlagungsverfahren heissen würde! Es ist nicht nur nicht praktikabel und ineffizient, sondern es widerspricht einem rechtlichen Grundsatz, nämlich dem, dass in- und ausländische Sanktionen gleichzubehandeln sind. Mit diesem Antrag hebeln Sie eine wichtige Gesetzesbestimmung aus.
Jetzt kommt, denke ich, noch der vierte und perverseste Antrag im Text der Kommissionsmehrheit, und das ist folgender: Die Mehrheit will festschreiben, dass der Mehrbetrag, wenn also ausländische Bussen höher sind als Bussen in der Schweiz, steuerlich abzugsfähig sein soll. Je höher die kriminelle Energie hinter einer Tat aufgrund einer ausländischen Rechtsordnung ist, desto höher ist die Busse, und desto mehr können Sie dann von den Steuern abziehen. Diese Regelung, wie sie die Mehrheit hier vorschlägt, ist nicht nur rechtlich nicht haltbar, moralisch nicht haltbar und unethisch, sondern, wie gesagt, auch pervers.
Bleiben Sie daher beim Entwurf des Bundesrates bzw. beim Beschluss des Ständerates! Der Antrag der Kommissionsmehrheit ist rechtlich und moralisch nicht haltbar. Er widerspricht jedem Gerechtigkeitsgedanken und hat zur Folge, dass die Steuerzahlenden in der Schweiz teilweise wieder für ausländische Bussen aufkommen sollen, weil diese ja von den Steuern abgezogen werden können. Das tragen wir nicht mit.
Die SP-Fraktion ist klar für Eintreten auf die Vorlage, und zwar auf die Fassung des Bundesrates und des Ständerates.
Ich bitte Sie, stimmen Sie mit der Minderheit Müller Leo, und stoppen Sie die Schlaumeiereien, welche die Mehrheit der WAK in dieses Gesetz "reingepostet" hat!