preparatory:AB 234578
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2018-09-18
Wortprotokoll
Wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, bei der Frage, die sich da jetzt stellt, einen gewissen Déjà-vu-Effekt verspüren, dann verspüren Sie diesen Effekt zu Recht. Der Ständerat hat sich mit dieser Frage zwar bei ganz anderen Gesetzen, aber doch schon mehrfach beschäftigt. Die Diskussion betrifft, Sie sehen das, elf verschiedene Gesetze, weil sich in diesen elf Gesetzen die gleiche Frage stellt. Ich verzichte darauf, die elf Gesetze aufzuzählen.
Der Bundesrat möchte in verschiedenen Sozialversicherungsgesetzen eine neue Bestimmung aufnehmen, die der Bundesversammlung die Befugnis erteilt, Sozialversicherungsabkommen mit einfachem Bundesbeschluss zu genehmigen. Damit würden diese Sozialversicherungsabkommen dem fakultativen Referendum entzogen. Das bezieht sich auf sogenannte Standardabkommen. Standardabkommen sind Abkommen, mit denen keine weiter gehenden Verpflichtungen geschaffen werden als mit ähnlichen Verträgen, die die Schweiz mit anderen Ländern bereits abgeschlossen hat; das sind Standardverträge. Für diese soll gesetzlich die Möglichkeit verankert werden, das fakultative Referendum aufzuheben.
Der Bundesrat begründet dies damit, dass in einer früheren Version von Artikel 141 der Bundesverfassung das fakultative Referendum für Sozialversicherungsabkommen nicht bestanden habe. Erst seit einer Änderung im Jahr 2002 unterstünden Staatsverträge, die "wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert", dem fakultativen Referendum. In der Folge habe der Bundesrat dann eine Praxis eingehalten, wonach man entsprechende Standardabkommen, wie ich sie vorhin erwähnt habe, dem fakultativen Referendum nicht unterstellt habe.
Das Bundesamt für Justiz hat nun am 29. August 2014 auf Anfrage des Bundesrates ein Gutachten erstellt, in dem es feststellt, dass das Kriterium der Neuheit einer Bestimmung gegenüber Verträgen ähnlicher Art kein Kriterium sei, um einen Staatsvertrag dem fakultativen Referendum zu entziehen. Der Bundesrat hat daraus den Schluss gezogen, dass es eben jetzt eine Gesetzesänderung brauche, damit dem Gutachten des Bundesamtes für Justiz Nachachtung verschafft wird und solche Abkommen dem fakultativen Referendum weiter entzogen werden können.
Der Ständerat hat sich, wie gesagt, bereits mindestens zweimal mit dieser Frage beschäftigt: einmal generell bei Doppelbesteuerungsabkommen anlässlich des Doppelbesteuerungsabkommens mit Lettland und einmal bei Freihandels-[NB]und Investitionsschutzabkommen insgesamt anlässlich des Freihandelsabkommens mit Georgien. In beiden Fällen hat der Ständerat mit klarer Mehrheit entschieden, dass er solche Delegationen nicht zulassen will. Auch bei Standardabkommen soll grundsätzlich das fakultative Referendum gelten.
Der Bundesrat stellt fest, dass das seine Handlungsfähigkeit in der Aussenpolitik einschränkt. Das mag stimmen, aber nach Auffassung der einstimmigen Kommission kann es für ein fakultatives Referendum kein Kriterium sein, ob eine ähnliche Bestimmung in einem anderen Abkommen mit einem anderen Land bereits integriert war oder nicht. Es ist für die Kommissionsmehrheit nicht das Gleiche, ob ein gleichlautendes Sozialversicherungsabkommen beispielsweise mit der Bundesrepublik Deutschland oder etwa mit der Dominikanischen Republik geschlossen wird. Gerade die Bereiche, die in Sozialversicherungsabkommen betroffen sind - Nichtdiskriminierung von Angehörigen, Auslandzahlung von gewissen Leistungen, Berücksichtigung von Versicherungszeiten in einem Vertragsstaat usw. -, enthalten Bestimmungskategorien, die von Zielstaat zu Zielstaat unterschiedlich beurteilt werden können.
Deshalb muss in jedem einzelnen Fall das fakultative Referendum gewahrt sein. Nach Auffassung der Kommission ist es das Recht des schweizerischen Parlamentes und des schweizerischen Volkes, zwischen bestimmten Zielstaaten zu unterscheiden, also ein gleichlautendes Abkommen mit dem Land A zu genehmigen, mit dem Land B aber nicht zu genehmigen.
In diesem Sinne beantragt Ihnen die Kommission mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, die entsprechenden Bestimmungen zu streichen.