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preparatory:AB 23471

Leutenegger Hajo · Nationalrat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-20

Wortprotokoll

Es ist unbestritten, dass die Sicherheit von Kernanlagen absolut vorrangig ist und deshalb dem Inhaber der Betriebsbewilligung Auflagen gemacht werden, wie dies der Bundesrat mit Artikel 22 auch tut. Der Minderheitsantrag Baumann Ruedi will aber weit darüber hinausgehen und verlangt jegliche mögliche Nachrüstung, unbesehen des Aufwands. Dies trägt so kaum zu höherer Sicherheit bei. Dafür werden die Aufsichtsbehörden dann dauernd mit Dingen beschäftigt sein, die vielleicht nicht nötig wären. Zudem entsteht auf diese Weise für die anbietende Industrie so etwas wie ein Selbstbedienungskiosk, ohne dass die Preise noch eine Rolle spielen würden. Ein solches Ansinnen ist realitätsfremd. Wir wollen kontrollierte, überwachte Anlagen, keine Dauerbaustellen.

Wir beantragen Ihnen, der Fassung der Mehrheit und des Bundesrates zu folgen und die Minderheit Baumann Ruedi abzulehnen.

Herr Hofmann verlangt eine kürzere Periodizität bei der Sicherheitsprüfung. Heute erfolgt diese bereits periodisch: Angelehnt an internationale Standards beträgt die Periode heute 10 Jahre. Es ist dies eine Frage, die in der Verordnung zu regeln ist. Die Behörde sollte unseres Erachtens auch nicht an fixe Perioden im Gesetz gebunden werden, sondern nach Bedarf arbeiten können, sei es in kürzeren Perioden - in je nach Anlage unterschiedlichen Perioden -, sei es fallweise.

Wir beantragen Ihnen, den Antrag Hofmann Urs abzulehnen.