preparatory:AB 234731
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2018-09-18
Wortprotokoll
Sie haben heute Morgen sicherlich auch den Brief, den Hilferuf des Schweizerischen Städteverbands und des Schweizerischen Gemeindeverbands erhalten. Wie Kollege Dittli ausgeführt hat, haben die beiden Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes vom Herbst 2017 regelrecht wie eine Bombe in die Finanzen von Pflegeheimen, Spitex-Organisationen, unabhängigen Pflegefachleuten und der öffentlichen Hand eingeschlagen. Das Gericht hat entschieden, dass die bisherige Praxis nicht mehr angängig sei, dass also Kosten für Pflegematerialien - es geht dabei etwa um Injektionshilfen oder um Wundverbände, um ganz banale, alltägliche Pflegematerialien - nicht mehr wie bisher vom Krankenversicherer zu tragen seien. Das hat zur Folge, dass jetzt der Restkostenfinanzierer das bezahlen muss, und zwar sofort. Es handelt sich dabei um Kosten von schätzungsweise jährlich 100 Millionen Franken, wobei einzelne Krankenversicherer sogar dazu übergegangen sind, Rückforderungsklagen an die entsprechenden Gemeinden, Pflegeheime und [PAGE 683] Spitex-Organisationen einzureichen. Das ist eine untragbare Situation, die schnell bereinigt werden muss.
Ich bin trotzdem damit einverstanden, dass die Motion der zuständigen Kommission zur Vorberatung zugewiesen wird. Ich erhoffe mir davon auch eine Entflechtung des Kompetenzwirrwarrs, den wir heute haben. Die typische Körperbewegung beim Bundesamt für Gesundheit zu diesem Problem ist ja das Schulterzucken, ganz nach dem Leitsatz: "Wir machen einfach nichts, es ist einfach so." Das genügt mir nicht. Das genügt auch den Gemeinden nicht, den Heimen nicht und den Spitex-Organisationen nicht. Hier muss die Kommission eine Klärung vornehmen, ob eine Gesetzesänderung nötig ist oder ob der Bundesrat das in einer Verordnung selber regeln kann. Das wird sich zeigen. Der Präsident der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat mir freundlicherweise zugesagt, dass die Motion speditiv und vor der nächsten Session traktandiert werde.
In diesem Sinne kann ich dem Ordnungsantrag Dittli zustimmen.