Lexipedia

AB 235137

Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-09-19

Wortprotokoll

Warum muss der Wechsel der amtlichen Verteidigung eingeschränkt werden? Nicht wenige beschuldigte Personen wechseln x-mal ihren Verteidiger aus, dies mit der Begründung, das Vertrauensverhältnis zur amtlichen Verteidigung sei gestört. Obschon die beschuldigte Person kaum Aussicht auf Entlastung von ihrer Schuld hat, wird damit das Urteil zum Teil um Jahre hinausgeschoben. Dies führt zu hohen Mehrkosten, welche bei Bezahlungsunfähigkeit der beschuldigten Person - was meistens der Fall ist - von Bund oder Kantonen übernommen werden müssen. Es ist daher dringend nötig, Artikel 134 StPO mit einem Absatz 3 zu ergänzen. Es darf nicht sein, dass die Steuerzahler Hunderte von Millionen Franken - im Kanton Bern sind es pro Jahr rund 18 Millionen - für nichtkooperierende beschuldigte Personen bezahlen müssen.

Bis jetzt müssen die Richter den Verteidigungswechsel genehmigen. Wie es aussieht, bewilligen diese Richter in der Praxis x-mal den Verteidigungswechsel. Wir können die Richter entlasten und die Verzögerung der Urteile mit den hohen Mehrkosten eindämmen, indem wir jetzt diese Motion annehmen und den Wechsel der amtlichen Verteidigung einschränken.

Ich bitte Sie, die Motion aus den genannten Gründen anzunehmen.

AB 235137 | Lexipedia | Lexipedia