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preparatory:AB 235592

Pieren Nadja · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-09-24

Wortprotokoll

Ich beantrage bei Artikel 13a Absatz 1 mit der Minderheit IV, dass wir bei der Zahl, die dann als Limite festgelegt wird, von Vollzeitstellen und nicht von Arbeitnehmenden sprechen, weil sonst Unternehmen oder Berufsgruppen, die einen hohen Anteil Teilzeitangestellter aufweisen, früher unter die Bestimmung über die Lohngleichheitsanalyse fallen würden. Solche Unternehmen, welche vorwiegend Teilzeitbeschäftigte einstellen, unterstützen ja auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie; Unternehmen, die vor allem Vollzeitbeschäftigte einstellen, tun das eher weniger.

Mit der Minderheit V beantrage ich, bei Artikel 13a Absatz 1 noch anzufügen, dass Lernende nicht als Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer angerechnet werden. Bei Lehrlingen muss der Lehrvertrag vom Kanton genehmigt werden. Insofern wird sowieso bereits überprüft, ob man sich bei der Anstellung von Lehrlingen an die entsprechenden Vorgaben hält.