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AB 235862

Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2018-09-25

Wortprotokoll

Ja eben, das ist ja der Grund, warum dieses Gesetz nicht austariert ist. Wenn zwei die genau gleiche Arbeit in der gleichen Firma machen, dann gibt es den gleichen Lohn. Dann müssen Sie aber auch noch die ganzen Faktoren berücksichtigen, wie zum Beispiel: Ist es Teilzeit, ja oder nein? Wie war die Lohnverhandlung? Was ist die effektive Berufserfahrung?

Ich gebe Ihnen ein einfaches Beispiel: Persönlich habe ich als Maschineningenieur abgeschlossen. Wir waren alles Männer, die mehr oder weniger keine Berufserfahrung ausserhalb der Ausbildung hatten. Wir gingen im gleichen Kanton auf den Arbeitsmarkt und hatten letztlich zum Teil Lohndifferenzen von mehr als 10 Prozent. Es waren die gleichen Arbeiten. Der eine war bei einer eher grösseren Firma, der andere bei einer eher kleineren Firma angestellt. Es kam am Ende des Tages auch darauf an, welche Lohnverhandlung wir führten, Kollegin Gmür, und vor allem kam es zu einem späteren Zeitpunkt des Erwerbslebens auch darauf an, welche Weiterbildung wir gemacht hatten. Das ist ja der Kern der Sache. Auch die Frau, die sich benachteiligt fühlt, kann eine Lohnverhandlung führen, und - Kollege Bigler hat das gestern gesagt - es gibt auch die Möglichkeit, wenn Sie diskriminiert werden, Frau Kollegin Gmür, dass Sie das dann vor Gericht einklagen. Das gibt es auch. Entschuldigung, diese Möglichkeiten bestehen heute; aber dieses Gesetz hilft in dieser Beziehung überhaupt niemandem.

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