preparatory:AB 236196
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2018-09-26
Wortprotokoll
Der Bundesrat teilt die Ansicht der Motionärin, dass die Qualität der gymnasialen Ausbildung für den Studienerfolg von Bedeutung ist. Unbestritten ist auch die Tatsache, dass die Daten zum Studienerfolg eine wichtige Grundlage für die Qualitätssicherung der gymnasialen Ausbildung darstellen. Für den späteren Studienerfolg sind aber andere Faktoren mindestens ebenso wichtig, zum Beispiel die gewählte Studienrichtung oder der Maturitätstyp.
Das BFS darf aus Datenschutzgründen keine Daten publizieren, die Rückschlüsse auf einzelne kantonale oder private Gymnasien zulassen. Den Kantonen als Trägern der Maturitätsschulen werden die erwähnten Daten zum Studienerfolg nach Gymnasium vom BFS aber zur Verfügung gestellt. Den kantonalen Stellen steht es auch frei, nach Bedarf und nach Rücksprache mit den Gymnasien diese Daten zu veröffentlichen. Sie sind auch besser in der Lage, die Daten ihrer Gymnasien im kantonalen Kontext zu beurteilen.
Aus diesen Gründen beantragt der Bundesrat die Ablehnung dieser Motion. Die Daten, die gefragt sind, sind vorhanden. Sie müssen nur mit etwas Aufwand zugänglich gemacht werden.