preparatory:AB 236199
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2018-09-26
Wortprotokoll
Die Motion verlangt, dass die Zölle für Personenwagen aufgehoben werden, und damit soll der Parallelimport von Personenwagen erleichtert werden. Begründet wird dies, wie das Herr Nationalrat Lukas Reimann eben gesagt hat, mit der Zollfreieinfuhr aus EU-Ländern und damit, dass wir den administrativen Aufwand reduzieren können - der kostet nämlich.
Ich bin der Erste, der administrativen Aufwand zu reduzieren hilft. Aber auch wenn der Bundesrat das Anliegen teilt, die Parallelimporte zu vereinfachen, die Kosten für die Wirtschaft und für die Bürger zu senken und den administrativen Aufwand zu verringern, ist doch zu sagen, dass im Dezember 2017 beschlossen wurde, dem Parlament die Aufhebung sämtlicher Zölle auf Industrieprodukte vorzuschlagen. Ein wirtschafts- und finanzpolitisch derart weitreichender Entscheid muss gut vorbereitet und breit abgestützt sein. Mit anderen Worten: Das WBF hat vom Bundesrat den Auftrag erhalten, dazu bis Ende dieses Jahres eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Das wird also gründlichst vorbereitet, gründlichst eingefädelt - mit Aufwand, auch mit Zeitaufwand. Das Anliegen der Motion - die Aufhebung der Zölle für Personenwagen - wird also ernst genommen und wird in der Vernehmlassung zu Beginn des neuen Jahres beurteilt werden können.
Auch andere Branchen, wie z. B. die Textilindustrie, wünschen einen raschen Abbau der verbleibenden Zölle, und das vor allem auf den Vormaterialien. Die Zölle selektiv nur für einzelne Produkte, z. B. für Personenwagen, nicht aber für andere Fahrzeuge oder eben für Textilien aufzugeben wäre unausgewogen. Wir machen das grossflächig und sind daran, die entsprechenden Vorbereitungen zu treffen.
Es kommt hinzu, dass in der Motion verlangt wird, dass die Zollabgaben aufgehoben werden, und zwar basierend auf Artikel 8 des Zollgesetzes, dass dies aber aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, weil die Bedingungen von Artikel 8 nicht erfüllt sind. Eine Aufhebung von Zöllen müsste über eine Änderung des Generaltarifs im Anhang des Zolltarifgesetzes durch das Parlament erfolgen.
Das heisst zusammengefasst: Die damals in Aussicht gestellte Richtung wird eingehalten, und das WBF hat den Auftrag, per Ende 2018 eine Vernehmlassungsvorlage zu liefern. Dann haben wir die Voraussetzungen, die es braucht, durchgedacht und durchstrukturiert, aber nicht nur für Personenwagen, sondern für Industriegüter insgesamt. Mit anderen Worten: Sie bekommen im neuen Jahr die Gelegenheit, vernehmlassungsmässig mitzugestalten. Die Motion ist nicht nötig, die Arbeiten sind unterwegs. Sie sind aufwendig und brauchen etwas Zeit.