preparatory:AB 236307
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2018-09-27
Wortprotokoll
Sie klammern sich hier an das Prinzip Hoffnung in der Meinung, dass sich irgendwann eine Problemlösung finden lassen werde. Auch wenn Sie die Abschreibung aufschieben, wird diese Hoffnung sterben; das kann ich Ihnen heute schon sagen. Wir können aber gerne noch einmal darüber diskutieren.
Wir haben diese Frage mit den Kantonen besprochen. Die Kantone sind ja letztlich dafür zuständig. Es gibt drei Möglichkeiten, das Anliegen umzusetzen. Wenn wir überall einfach die gesamten Abschreibungen zum Abzug zulassen, sind das für die 14 Kantone, die Zahlenmaterial haben und sich gemeldet haben, zusätzliche Abzüge von 117 Millionen Franken, die wir gewähren müssten. Da sind die bevölkerungsstarken Kantone noch nicht dabei, diese Zahl würde sich also noch erhöhen. Unserer Meinung nach können wir uns das nicht leisten.
Wenn wir nur die Abzüge zulassen würden, die im Ausland nicht zugelassen würden, wäre dafür in jedem Einzelfall eine Abklärung auf der Basis des ausländischen Steuerrechts nötig. Dieser administrative Aufwand ist für die Kantone nicht zu bewältigen, das lehnen die Kantone ab. Das Anliegen in Doppelbesteuerungsabkommen einzubinden, erachten wir als praktisch unmöglich. Sie verweisen ja auf das hängige Verfahren mit Deutschland; dort geht es um das Flugpersonal. Wir verhandeln jetzt seit vier Jahren um diesen Punkt, und es ist nicht absehbar, dass wir hier eine Lösung finden werden.
Wir können das Anliegen also gerne noch einmal diskutieren, wenn Sie die Motion heute noch nicht abschreiben wollen. Aber Sie belasten damit einfach auch den Verwaltungsapparat. Sie könnten also mit etwas Mut die Motion heute abschreiben, weil es in dieser Frage nicht besser kommen wird.