preparatory:AB 236659
Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2018-09-27
Wortprotokoll
Mit meiner Minderheit will ich, genauso wie der Bundesrat, im eigentlichen Kernartikel dieses Gesetzes, in Artikel 11c, beim technologieneutralen Zugang zum Teilnehmeranschluss einen fairen Wettbewerb ermöglichen. Der Wettbewerb der Telekommunikationsanbieter hat in der Schweiz in den letzten Jahren bei den Kupferleitungen einigermassen funktioniert. Aber mit dem technologischen Wandel hin zu sogenannten Hybridnetzen, welche aus einer Kombination von Kupfer- und Glasfaserkabeln bestehen, wird er sukzessive wieder erschwert. Die Regulierung zu den alten Kupferleitungen, welche einen fairen Wettbewerb ermöglicht hat, wird also immer bedeutungsloser.
Die Swisscom hat sich, wie wir in den Anhörungen der Kommission mehrfach gehört haben, bedingt durch die lobenswerte Politik der Investitionen in Glasfaserinfrastrukturen, vor allem in Hybridnetze, eine erhebliche und stetig zunehmende Marktmacht gesichert. Die Art und Weise, wie der Zugang zu diesen Teilnehmeranschlüssen für Dritte auf dieser Basis gehandhabt wird, läuft einem funktionierenden, fairen Wettbewerb diametral zuwider. Die Comcom hat in ihrer Medienmitteilung vom 22. Juni 2018 in Bezug auf die virtuellen Netzzugänge auf dieses Problem aufmerksam gemacht, aber zugleich darauf hingewiesen, dass sie wegen den fehlenden gesetzlichen Grundlagen gar nicht eingreifen könne. Diesen Punkt habe ich mit meiner Minderheit nun aufgenommen und möchte bei Artikel 11c diesbezüglich Klarheit schaffen.
Auch der Entwurf des Bundesrates, welcher ja gleich mit mehreren Einzelanträgen - wir haben es gehört - aus allen politischen Lagern und diversen geografischen Richtungen unterstützt wird, würde dieses Anliegen weitgehend aufnehmen, wobei sich der Bundesrat eine sogenannte Kompetenzdelegation geben lassen würde. Einige [PAGE 1701] Kommissionsmitglieder waren der Ansicht, dass diese Kompetenzdelegation nicht verfassungskonform sei bzw. zu weit gehe. Deshalb beantrage ich mit meiner einsamen Minderheit, hier Klarheit zu schaffen.
Mir wurde entgegengehalten, dass die Swisscom mit einer Zugangsregulierung insbesondere auf dem Land nicht mehr investieren würde, zum Nachteil der dort lebenden Bevölkerung oder dort tätigen Unternehmen. Sowohl der Bundesrat wie das Bakom und die Comcom haben das klar dementiert. Seien wir ehrlich: Die Swisscom hat bisher vor allem dort investiert, wo lokale Infrastrukturbetreiber wie Elektrizitätswerke oder Kabel-TV-Firmen in die Offensive gingen. Im besten Fall kam es zu Baukooperationen, im schlechteren Fall zu doppelten oder sogar dreifachen Infrastrukturen.
In der erweiterten Agglomeration und auf dem Land, wo 70 Prozent der Bevölkerung wohnen, investiert die Swisscom zögerlich, so viel wie gerade nötig und oft erst auf Druck von Herausforderern. Die Swisscom hat in einem mono- und oligopolistischen Umfeld kaum einen Anreiz, die Infrastruktur rasch zu modernisieren. Sie will und wird deshalb aus dem Monopol noch lange Vorteile erzielen, Ausbaupläne und Versprechen hin oder her.
Das ist zwar aus betriebswirtschaftlicher Sicht absolut verständlich. Es ist auch belegbar durch die höheren Preise und die tieferen Geschwindigkeiten in der erweiterten Agglomeration sowie auf dem Land und im Berggebiet. Aus volkswirtschaftlicher Sicht und für die Digitalisierung unseres Landes ist es jedoch schädlich. Die Mitbewerber werden ohne Zugangsregulierung in der Praxis dazu getrieben, schwergewichtig in den Städten tätig zu sein, weil dort der Markt funktioniert. Auf dem Land werden sie wegen ihrer Abhängigkeit von der Swisscom, wegen eingeschränkter Frequenznutzung auf dem Kupferkabel und wegen fehlender Wahlfreiheit in der Technologie ohne Zugangsregulierung keine konkurrenzfähigen Angebote machen können.
Sunrise hat beispielsweise kürzlich versucht, den virtuellen Zugang von der Swisscom zu erhalten. Weil keine Einigung zustande kam, musste sie sich an den Schiedsrichter, an die Comcom, wenden. Die Comcom wiederum hat die Missstände im Wettbewerb zwar bestätigt, konnte aber mangels gesetzlicher Grundlage nicht regulierend eingreifen.
Die erdrückende Mehrheit der Kommission will nun, dass es im Streitfall auch in Zukunft keinen Schiedsrichter gibt. Sowohl mein wie auch der bundesrätliche Antrag sehen lediglich eine optionale, subsidiäre Zugangsregulierung vor. Das heisst, erst wenn feststeht, dass eine Marktbeherrschung vorliegt, und wenn innerhalb von drei Monaten keine Einigung zwischen den Parteien erzielt werden kann, wird die Comcom regulieren. Selbstverständlich ist auch vorgesehen, dass das marktbeherrschende Unternehmen in einem solchen Fall für die Gewährung des Zugangs angemessen entschädigt wird.
Ich bitte Sie deshalb, meiner Minderheit zuzustimmen, um Klarheit und einen fairen Wettbewerb zu schaffen.