Lexipedia

preparatory:AB 237970

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2018-12-03

Wortprotokoll

Vorab: Die CVP-Fraktion wird hier der Mehrheit folgen. Das tun wir nicht - ich betone das -, weil uns die Lösung des Ständerates und der Kommissionsmehrheit, d. h. die Nichtaufnahme des Begriffs der Geschlechtsidentität in Artikel 261bis StGB und Artikel 171c des Militärstrafgesetzes, wirklich überzeugt. Sie wissen, unsere Delegation in der Kommission für Rechtsfragen hat sich bisher einstimmig für die Ergänzung durch den Begriff Geschlechtsidentität in den besagten Artikeln des StGB und des Militärstrafgesetzes eingesetzt. Ebenfalls hat das unsere Fraktion gemacht. Wir folgen dem Ständerat aus rein pragmatischen Überlegungen, um die Vorlage als Ganzes nicht zu gefährden. Wenigstens soll die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung in den Straftatbestand von Artikel 261bis StGB und Artikel 171c des Militärstrafgesetzes aufgenommen werden.

Die Signale aus dem Ständerat sind klar. Mit einer Ausweitung um den Begriff der Geschlechtsidentität droht der Totalabsturz der Vorlage, ein Totalabsturz, obwohl sich in der Vernehmlassung mit Ausnahme des Kantons Schwyz sämtliche Kantone für die Erweiterung des StGB und des Militärstrafgesetzes um den Begriff der Geschlechtsidentität ausgesprochen haben. Die Bedenken - die übrigens deckungsgleich mit denjenigen des Bundesrates sind -, dass sich beim Kriterium des im schweizerischen Recht bisher unbekannten Begriffs der Geschlechtsidentität Auslegungsprobleme ergeben können, überwiegen aber im Zweitrat.

Ich bitte Sie daher, der Mehrheit und damit dem Ständerat zu folgen. Ich tue dies verbunden mit der Hoffnung, dass zu einem späteren Zeitpunkt Erkenntnisse gewonnen werden, um den strafrechtlich geforderten Grad an Bestimmtheit des Merkmals der Geschlechtsidentität genauer definieren und damit den Bedenken des Bundesrates und der Mehrheit des Ständerates Rechnung tragen zu können, oder - natürlich noch besser - dass im Idealzustand Entsprechendes gar nicht notwendig ist.