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AB 238354

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2018-12-04

Wortprotokoll

Ich habe durchaus Verständnis, wenn Herr Bischof mit der Antwort nicht einverstanden ist oder sie bemängelt. Vielleicht müssten wir zwei Dinge auseinanderhalten. Das eine sind die erfolgte Volksabstimmung und die entsprechenden Beschwerden, die eingegangen sind und nun beim Bundesgericht liegen. Das Bundesgericht wird jetzt die Angaben im Abstimmungsbüchlein prüfen. Wir erwarten den Entscheid, nach dem, was ich gehört habe, aber nicht mehr für dieses Jahr. Das wäre dann sozusagen die höchstgerichtliche Beurteilung dieses Falles.

Das andere sind die Punkte, die Sie hier aufgeführt haben. Auch ich habe mich geärgert und habe in die Tischkante gebissen. Was mich aber erstaunt hat, ist, dass wir während Jahren mit solchen Zahlen operierten, und 26 Kantone und 26 Steuerkommissäre haben das nie irgendwo beanstandet. Man hat diese Zahlen nicht hinterfragt und ist damit so durchgekommen. Ich habe dann gesagt, nachdem wir diese Botschaft zur Beseitigung der Heiratsstrafe verabschiedet haben: Vor der ersten Kommissionssitzung will ich wissen, wie man auf diese Zahlen kommt, denn eine einfache Neunerprobe hat für mich ergeben, dass die Rechnung "Steuerausfälle geteilt durch 80[NB]000" nicht aufgeht. Das war meine ganz einfache Folgerung. Wir haben das dann noch einmal überprüft.

Nun, zur Ehrenrettung der Eidgenössischen Steuerverwaltung muss ich sagen, dass wir tatsächlich keine Grundlagen haben. Wir wissen nicht, wer direkte Bundessteuer bezahlt; das wissen nur die Kantone. Wir machen eine Schätzung. Wir haben eine Schätzmethode und müssen anhand der Millionen von Daten versuchen abzuschätzen, was das ausmachen kann. Wir erhalten von den Kantonen Daten in sehr unterschiedlicher Qualität, und zum Teil werden uns die Daten auch verweigert, weil man Angst hat, dass Bern noch bei der Steuerpolitik reinschwatzt, wenn man die Daten liefert.

Das ist die praktische Schwierigkeit. Trotzdem ist die Abweichung sehr, sehr gross. Eigentlich ist sie immer noch nicht erklärbar. Wir haben eine Schätzmethode, die man überprüft hat. Diese Schätzmethode wendet man an. Eine Schätzmethode hat man aus dem folgenden Grund: Wenn man Fehler macht, macht man wenigstens immer die gleichen. Damit ist die Abweichung erklärbar, und man schätzt nicht einmal so und einmal anders. Aus diesem Grund machen solche Schätzmethoden bei uns durchaus Sinn. Damit beurteilt man die Dinge immer gleich. Diese Schätzmethode war aber schlicht und einfach falsch, so wie der Wetterbericht. Man kann das auf dem Computer errechnen. Da wird man immer genauer. Aber wenn man einen Wetterbericht macht, sollte man noch einmal aus dem Fenster schauen, ob es tatsächlich so stimmt, wie es der Computer rechnet.

Die Abweichung ist nicht zu erklären, das haben wir untersucht. Ich habe einen Bericht in Auftrag gegeben. Er wurde erwähnt. Wir haben ihn in der Zwischenzeit erhalten und im Bundesrat zur Kenntnis genommen. Ich gehe davon aus, dass er aufgeschaltet ist. Wir haben ihn auch dem Bundesgericht zur Verfügung gestellt. Wir kommen im Wesentlichen zum Schluss, dass wir die Schätzmethoden ändern müssen. Übrigens kommt der Experte, der diese Schätzmethoden überprüft hat, aufgrund seiner Schätzungen auf eine Zahl, die ebenfalls um etwa 150[NB]000 neben unserer Schätzung liegt. Das zeigt die Schwierigkeit. Experten schätzen das also noch einmal anders ein. Wir sind jetzt, glaube ich, [PAGE 937] bei 740[NB]000, der Experte kommt auf knapp 600[NB]000. Das zeigt die Ungenauigkeit.

Der Expertenbericht fordert, dass man das Datenmaterial für solche Schätzungen verbessern muss. Wir überlegen uns, ob wir dazu eine gesetzliche Grundlage schaffen müssen, um die Kantone zu verpflichten, uns diese Daten zu liefern. Es ist ja nicht das erste Mal, dass wir mit Datenschätzungen etwas Mühe haben, weil wir einfach nicht genügend Daten haben. Was wir ebenfalls bereits veranlasst haben, ist, dass wir eine Zweitmeinung einholen, wenn wir solche Schätzungen zuhanden des Parlamentes oder überhaupt erstellen, dass wir unsere eigenen Schätzungen und Schätzmethoden also in jedem Fall noch einmal von aussen prüfen lassen, damit wir eine verbindliche Zweitmeinung haben und uns hier besser einmitten können. Dies werden wir Ihnen dann auch in den GPK entsprechend unterbreiten, und diese Berichte kommen dann auch in die WAK, wenn Sie dort - im ersten Quartal, nehme ich an - die Beseitigung der Heiratsstrafe behandeln. Die Vorlage ist bei Ihnen; dann können wir Ihnen diese Daten im Detail liefern.

Es ist aus meiner Sicht heute unerklärlich, dass wir eine Schätzmethode haben, die wir zwar korrekt angewendet haben, die aber offensichtlich weit weg von den Realitäten lag. Immerhin ist zu bemerken, dass wir bei den Steuerausfällen, die wir geschätzt haben, eigentlich keine Abweichungen haben - da gehen wir immer noch davon aus, dass dies stimmen muss. Diese Daten haben wir, und sie sind zuverlässiger, denn die Daten über die Steuereinkünfte sind zuverlässiger als die Zahlen über diejenigen, die sie bezahlen; dazu haben wir weniger Unterlagen.

Zusammengefasst: Ja, da sind Fehler passiert, die so eigentlich nicht entschuldbar sind. Ja, wir korrigieren das, wir haben Massnahmen eingeleitet und haben das von aussen untersucht. Wir prüfen auch die Möglichkeit, die Gesetzesgrundlagen zu ändern, damit das nicht mehr vorkommt. Ich glaube, im Detail können wir das dann im Rahmen der Beseitigung der Heiratsstrafe in der Kommission miteinander aufarbeiten. Bis dann sollte auch ein Urteil des Bundesgerichtes vorliegen, das festlegt, wie es sich mit der Information des Bundesrates im Zusammenhang mit den Abstimmungsvorlagen verhält.

Für den Moment kann ich sagen: Entschuldigung, wir haben das nicht absichtlich gemacht, aber es ist passiert, und wir können nicht zurück. Wir tun alles, damit wir in Zukunft zuverlässige Zahlen liefern können und damit das Vertrauen in die Eidgenössische Steuerverwaltung und ins Departement auch in diesem Punkt wiederhergestellt werden kann.