preparatory:AB 238682
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2018-12-06
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir vorab einige Bemerkungen zu Doppelbesteuerungsabkommen im Allgemeinen. Doppelbesteuerungsabkommen, der Name sagt es, verhindern, dass Personen oder Unternehmen an zwei Orten für das Gleiche besteuert werden. Wir schaffen also damit einen Ausgleich. Damit liegen Doppelbesteuerungsabkommen absolut im Interesse der Schweizer Wirtschaft. Es ist für ein Land wie die Schweiz, das in so vielen Ländern Niederlassungen hat, in so vielen Ländern Schweizer Bürger hat, ausserordentlich wichtig, dass wir das entsprechend regeln.
In den letzten Jahren hat es sich eingebürgert, dass wir in diese Doppelbesteuerungsabkommen internationale Standards einbauen. Auch das ist gerade für Schweizer Unternehmen von Bedeutung: dass sie auf der ganzen Welt nach den gleichen Standards vorgehen können. Das wird immer wieder angezweifelt, aber in der Summe, in der Güterabwägung, ist es wichtig, dass wir diese internationalen Standards einbauen, um für Schweizer Unternehmen bestmögliche Voraussetzungen zu schaffen. - Das als Generelles.
Die Schweiz hat rund neunzig Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Im Laufe der nächsten Jahre werden wir sie an die internationalen Standards anpassen, damit die Unternehmen auch von entsprechenden Vereinfachungen profitieren. Heute haben wir die folgenden Doppelbesteuerungsabkommen:
Ich beginne mit Sambia. Wir haben mit Sambia ein Abkommen, das aus dem Jahr 1954 stammt, also noch aus der Kolonialzeit. Wir haben dieses Abkommen neu ausgehandelt. Wie findet das statt? Die Delegationen beider Länder [PAGE 2010] treffen sich, analysieren die Situation und einigen sich dann auf einen Grundsatz oder, in diesem Fall, auf einen Steuersatz, der beiden Ländern gerecht wird. Wenn Frau Regula Rytz zum Ausdruck bringt, dass wir Sambia möglicherweise sozusagen über den Tisch ziehen, ist das falsch. Wir machen das und haben uns auf das geeinigt, was Sambia auch will. Es ist durchaus möglich, dass schweizerische NGO das anders beurteilen als die Regierung von Sambia. Aber wir haben uns hier geeinigt.
Ich bin nicht dagegen, dass wir in die Vernehmlassung jeweils auch NGO einbeziehen. Aber die Meinungen von NGO in der Schweiz müssen nicht zwingend mit jenen der Regierung im Partnerstaat übereinstimmen, sondern es ist eine Güterabwägung, die vorgenommen wird. In diesem Fall hat die Güterabwägung stattgefunden. Sambia ist mit der Regelung, wie wir sie in diesem Abkommen festlegen, einverstanden. Grundsätzlich gilt für beide Staaten, dass man nicht zu hohe Steuersätze will, weil zu hohe Steuersätze Investitionen behindern. Sie führen auf die Dauer möglicherweise nicht zum gewünschten Ergebnis, nämlich dass investiert wird und Arbeitsplätze geschaffen werden. Aber wir werden dem Wunsch nachkommen und NGO in die Vernehmlassung einbeziehen. Das heisst aber nicht, dass sich die Schweizer NGO in den Fragen, mit welchen wir uns befassen, dann gegen eine ausländische Regierung durchsetzen werden.
Insgesamt haben wir auch dieses Doppelbesteuerungsabkommen den internationalen OECD-Grundsätzen angepasst und sind mit Sambia damit auf dem neuesten Stand. Sie behandeln das Abkommen mit Sambia, wie das schon gesagt wurde, als Zweitrat. Der Ständerat hat dem Abkommen mit 42 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.
Wir kommen damit zum Änderungsprotokoll des Doppelbesteuerungsabkommens mit Ecuador. Auch hier sind Sie Zweitrat. Der Ständerat hat dieses Protokoll mit 43 zu 0 Stimmen genehmigt. Wir passen auch hier den Inhalt den internationalen Standards an und berücksichtigen damit auch den Standard für den Informationsaustausch auf Ersuchen. Es ist in diesem Sinn nichts Neues, wir setzen das auch mit Ecuador vielmehr so um, wie wir das mit anderen Staaten entsprechend gemacht haben.
Das dritte Abkommen auf der Liste ist das Abkommen mit Saudi-Arabien. Wie Frau Leutenegger Oberholzer es ausgeführt hat, hat der Bundesrat die Botschaft dazu bereits Mitte August verabschiedet. Da war die Welt sozusagen noch in Ordnung. Wir haben aber gemäss Parlamentsgesetz nicht die Möglichkeit, ein Geschäft zurückzuziehen, und kommen daher Ihrer Forderung, zuerst einen Bericht abzuliefern, gerne nach. Wir werden das selbstverständlich tun und eine gesamte Auslegeordnung vornehmen. Es ist auch richtig, dass wir hier andere Departemente einbeziehen, weil es nicht nur um Finanzfragen geht, in diesem Fall um das Doppelbesteuerungsabkommen oder den automatischen Informationsaustausch, der nächstes Jahr noch bevorsteht. Die Schweiz vertritt auch saudische Interessen in Iran, wir haben auch internationale Beziehungen.
Wir haben mit Saudi-Arabien grundsätzlich eine gute und freundschaftliche Partnerschaft. Wir werden uns mit Saudi-Arabien wohl einmal zusammensetzen müssen und eine Lageanalyse vornehmen, um das wieder etwas einzumitten, was jetzt aus dem Gleichgewicht geraten ist. Das werden wir im Verlaufe des nächsten Jahres machen, und wir werden Ihnen dann Bericht erstatten. Wenn sich dieser Pulverdampf um diese Ermordung etwas verzogen hat und eine Analyse möglich ist, werden wir auch unsere Forderungen und Erwartungen wieder formulieren können.
Also, zu Saudi-Arabien werden wir Ihnen einen entsprechenden Bericht abliefern. Ich nehme an, dass dies in den nächsten Monaten erfolgen wird - ein Gesamtbericht des Bundesrates zum weiteren Vorgehen und zu den Beziehungen zu Saudi-Arabien im Allgemeinen. Das werden Sie erhalten. Es gibt im nächsten Jahr dann auch einen zusätzlichen Bericht im Zusammenhang mit dem automatischen Informationsaustausch, dem erstmaligen Austausch von Daten mit Saudi-Arabien.
Ich komme damit zum Änderungsprotokoll mit dem Vereinigten Königreich. Das Vereinigte Königreich, also Grossbritannien und Nordirland, ist für die Schweiz in den nächsten Jahren ein wichtiger Partner, denn wir werden dann - so, wie wir das heute beurteilen - gegenüber der EU beide den Status eines Drittstaates haben. Wir haben damit durchaus gemeinsame Interessen, die wir koordinieren wollen und müssen. Hier geht es um ein Änderungsprotokoll, das inhaltlich ebenfalls im Zusammenhang mit dem Beps-Projekt steht, das wir entsprechend anpassen. Ich bitte Sie auch hier, auf das Geschäft einzutreten und ihm zuzustimmen. Es regelt jetzt im Vorfeld eines möglichen Brexit - wie immer er auch ausfällt - die Beziehungen mit dem Vereinigten Königreich in diesem Bereich.
Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Brasilien hat tatsächlich eine lange Geschichte. Die Schweiz hat sich schon lange bemüht, mit Brasilien ein entsprechendes Doppelbesteuerungsabkommen abzuschliessen, weil wir eine Reihe von Schweizer Unternehmen mit Interessen in Brasilien haben. Wegen des fehlenden Doppelbesteuerungsabkommens mussten die meisten dieser Unternehmungen die Steuern über ein Drittland abrechnen, also nicht direkt über die Schweiz. Wir hatten nur ein Doppelbesteuerungsabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf Gewinnen aus dem Lufttransport. Wie das entstanden ist, weiss ich nicht; aber es hat nur einen kleinen Teil dieser Doppelbesteuerungen beinhaltet. Jetzt haben wir dieses gesamte Abkommen mit Brasilien. Ich denke, es dient Schweizer Unternehmen, aber auch Privatpersonen, um diese Doppelbesteuerungen zu vermeiden.
Sie haben auch gewünscht - wir werden das selbstverständlich dann im Zusammenhang mit dem erstmaligen Austausch von Daten im Zusammenhang mit dem automatischen Informationsaustausch auch machen -, dass wir Ihnen einen entsprechenden Bericht unterbreiten. Wir pflegen auch entsprechende Beziehungen mit Brasilien; wir haben sie im Vorfeld des automatischen Informationsaustauschs geprüft, und wir haben intensive Verhandlungen zum Doppelbesteuerungsabkommen geführt. Wir hatten bei diesen Verhandlungen mit der brasilianischen Administration ein gutes Gefühl in Bezug auf all diese technischen Fragen. Wir konnten sie zu unserer Befriedigung lösen, und wir gehen davon aus, dass wir diese Beziehungen auch mit der neuen brasilianischen Regierung fortsetzen können. Die Fragen, die sich zu Brasilien stellen, haben Sie auch im Zusammenhang mit dem automatischen Informationsaustausch schon gestellt.
Insgesamt bitte ich Sie also, auf diese vier Abkommen einzutreten und ihnen zuzustimmen. Sie beinhalten die internationalen Standards. Die Antworten auf die Fragen zu Saudi-Arabien werden wir Ihnen nächstes Jahr in einem Bericht unterbreiten und dort allenfalls weitere Anträge stellen.[GZ]
[VS][GZ]
[VS][GZ]
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen [GZ]
Le débat sur cet objet est interrompu [PAGE 2011]