preparatory:AB 238911
Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2018-12-10
Wortprotokoll
In der Schweiz ist ausserhalb von Radio und Fernsehen Tabakwerbung erlaubt, solange sie sich nicht speziell an Jugendliche unter 18 Jahren richtet. Dass für Tabakprodukte und elektronische Zigaretten Werbung in sozialen Medien betrieben wird, ist nicht neu. Auch in der Schweiz haben Hersteller beispielsweise[NB]Facebook-Seiten für die Promotion ihrer Produkte eingerichtet. Wenn sich solche Werbeaktivitäten speziell an unter 18-Jährige richten, liegt es an den Kantonen als Vollzugsorgane, dies zu unterbinden. In der Vernehmlassungsvorlage zum aktuellen Entwurf des Tabakproduktegesetzes hatte der Bundesrat vorgeschlagen, Internetwerbung grundsätzlich zu verbieten. Es wären einzig Internetseiten zugelassen gewesen, die ausschliesslich Erwachsenen zugänglich sind. Dieser Vorschlag wurde jedoch von breiten Kreisen kritisiert. Der Bundesrat hat diese Regelung deshalb nicht in den am 30.[NB]November 2018 von ihm verabschiedeten Entwurf des Tabakproduktegesetzes aufgenommen.