preparatory:AB 239126
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2018-12-10
Wortprotokoll
Herr Français möchte Dumping-Angebote ausschliessen. Das möchten wir ja alle. Die Frage ist, ob dieser Zusatz im Gesetz notwendig ist oder nicht. Aus unserer Sicht ist er nicht notwendig, weil wir in Artikel 44 Absatz 2 bereits umfassend aufzählen, was ausgeschlossen ist - ohne dass Absatz 2 abschliessend ist. Er lässt also durchaus Raum offen.
Die Frage ist: Ein Unterpreisangebot, in jedem Fall ein Dumping-Angebot, ist - so sagt es die Bundesgerichtspraxis - nicht zwingend ein auszuschliessendes Angebot, solange der Anbieter die Eignungskriterien und die Zuschlagsbedingungen erfüllt. Man geht davon aus, dass in einem Fall von Arbeitsbeschaffung - wo auch immer - einmal auch ein Unterangebot möglich sein kann. Das ist die bundesgerichtliche Rechtsprechung. Der Nationalrat hat in seiner Gesetzgebung bereits entsprechende Ausnahmen vorgesehen. Neu müssen gemäss dem Nationalrat ungewöhnlich tiefe Angebote überprüft werden. Heute haben wir eine entsprechende Kann-Formulierung.
Wenn wir diesen Passus aufnähmen, würden wahrscheinlich andere Anspruchsgruppen auch noch entsprechende Anträge stellen. Es ist ja auf jeden Fall klar: Wer offensichtlich gegen ein Gesetz verstösst, der kann ausgeschlossen werden. In einem solchen Fall würde das auch entsprechend überprüft.
Ihre Formulierung ist nicht unmöglich, aber sie ist aus unserer Sicht nicht notwendig, weil sie in einem gewissen Sinn ein Präjudiz schafft. Man verweist auf ein anderes Gesetz. Wer gegen ein anderes Gesetz verstösst, wird hier ausgeschlossen. Das muss nicht explizit geschrieben werden. Es beinhaltet auch die Gefahr: Wenn wir nur auf dieses Gesetz verweisen, lassen wir allenfalls andere aus, die ebenfalls zu einem Ausschlussverfahren führen. Absatz 2 von Artikel 44 ist nicht abschliessend, er ist offen. Aus unserer Sicht ist es damit klar. Mit den Instrumenten, die der Nationalrat noch als zwingend eingeschoben hat, führt es eigentlich dazu, dass man solche Angebote überprüfen muss und dann entsprechend ausschliessen kann.
Aus unserer Sicht ist das also nicht notwendig. Es würde höchstens die Gelegenheit bieten, das im Nationalrat nochmals anzusehen, wenn Sie eine Differenz schaffen. Aber aus unserer Sicht sind die Fragen eigentlich geklärt. Wir haben das intern auch mit den Kantonen entsprechend diskutiert. [PAGE 988]