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AB 239844

Brand Heinz · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-12-12

Wortprotokoll

Ich spreche für die SVP-Fraktion zu Artikel 37. Es ist zugegebenermassen keine Kardinalfrage, die hier im Rahmen der Neuordnung der Zulassungsregelung geregelt wird. Es handelt sich hierbei auch um eine kleine Differenz, die auch nicht der zentralste Punkt dieser Vorlage ist.

Aber ein Punkt ist in diesem Zusammenhang von besonderer Relevanz: Weil wir bekanntermassen einen Überhang an Spezialärzten und vergleichsweise wenige Allgemeinpraktiker haben, ist es sinnvoll, wenn alle Ärzte, die zukünftig eine Praxis eröffnen oder fachlich selbstständig mit Patientinnen und Patienten arbeiten wollen, auch punkto Grundversorgung gut ausgebildet sind. Schliesslich übernehmen auch die Spezialisten immer wieder Grundversorgungsaufgaben.

Es geht hier, wie Kollegin Sauter im Rahmen ihres Eintretensvotums festgehalten hat, nicht um Strukturerhaltungspolitik oder um die Vertretung von Partikularinteressen, sondern auch darum, die Landregionen, die Landspitäler, die Spitäler in den Peripherien auf dem Arbeitsmarkt einigermassen gleichzustellen mit den Universitäts- und Zentrumsspitälern und ihnen einen gleichwertigen Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Wenn wir immer wieder von der Hausarztmedizin sprechen, sollten wir bei den sich bietenden Gelegenheiten auch ein positives Zeichen setzen.

Auch wenn das, wie gesagt, nicht der wichtigste Teil dieser Vorlage ist, möchte ich Sie doch bitten, diesem Aspekt bei Ihrem Entscheid das entsprechende Gewicht beizumessen. Die SVP-Fraktion ist in diesem Punkt gespalten. Ich möchte Sie bitten, von diesem Umstand Kenntnis zu nehmen und meine Ausführungen in Ihre Überlegungen beim Entscheid einzubeziehen.