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AB 239857

Brand Heinz · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-12-12

Wortprotokoll

Ich spreche zu Artikel 55a Absatz 1bis und Absatz 2. Die SVP-Fraktion befürwortet die Option der Kantone - ich betone: der Kantone -, innerhalb ihres Gebietes den strikten Vertragszwang zu lockern, falls und nur falls die Versorgung wirklich gewährleistet ist.

Ich möchte Ihnen das an einem Beispiel zeigen: Die beiden Basel, die angesichts des derzeitigen Überangebots an orthopädischen Chirurgen von überhohen Kosten geplagt sind, könnten dann z. B. festlegen, dass in ihrer Region jeder Versicherer minimal 70 Prozent, maximal 90 Prozent der zugelassenen Orthopäden unter Vertrag nehmen müsste. Innerhalb der Ärzteschaft wäre dann in sehr begrenztem Umfang ein Wettbewerb möglich, gleichzeitig wäre aber auch die Versorgung garantiert. Da der Kanton die minimale Vertragszahl festlegen würde, wäre der zusätzliche Handlungsspielraum der Versicherer, um bessere Qualität oder günstigere Tarife zu verlangen, eher bescheiden, aber - und das ist wichtig - immerhin grösser als bisher.

Wie gesagt, es handelt sich in erster Linie um einen Entscheid des Kantons und nicht der Versicherer, ob bei Überversorgung eine Lockerung des Vertragszwanges vorgesehen wird. Die Versicherer müssen dann die vom Kanton festgelegte Mindestzahl an Ärzten unter Vertrag nehmen, aber sie dürfen die festgelegte Höchstzahl nicht überschreiten; dies, weil im angebotsgesteuerten Gesundheitsmarkt jede zusätzliche Praxis den Prämienzahler, über Prämienverbilligung und Sozialgelder aber letztlich auch den Steuerzahler mehr Geld kostet.

Es handelt sich also um eine Option der Kantone, und falls sie umgesetzt wird, um eine sehr ausbalancierte Lösung, welche keinem der Akteure zu viel Macht verleiht, aber auch keinen zu Ohnmacht verdammt.

Noch eine Bemerkung zu Absatz 2: Auch hier fällt die Differenz zwischen dem Mehrheits- und dem Minderheitsantrag eher geringfügig aus. Der Mehrheitsantrag ist aber wichtig, um die schweizweite Kohärenz und koordinierte Anwendung der Zulassungsregeln sicherzustellen. Während der Mehrheitsantrag sicherstellt, dass überkantonale Sachverhalte wie die Patientenströme bei den Kriterien zur Festlegung der Höchstzahlen in den Kantonen berücksichtigt werden, redet der Minderheitsantrag schwammigen Kriterien, die gar nicht objektiviert werden können, das Wort. Konkret nennt etwa der Minderheitsantrag die "Pflegebedürfnisse der Bevölkerung". Damit wird der Anwendung durch die Kantone nach Gutdünken Tür und Tor geöffnet, was dem gemeinsamen Verständnis unter den Kantonen abträglich ist. Ohne gemeinsames Verständnis, dies haben die letzten fast zwanzig Jahre Zulassungssteuerung überdeutlich gezeigt, ist eine konsequente und koordinierte Handhabung schlechterdings nicht möglich. Die Dummen bei einer Anwendung der Zulassungssteuerung nach Gutdünken wären dann letztlich wiederum die Prämien- und Steuerzahler, die diesen Wildwuchs berappen müssten. Auch hier bitte ich Sie deshalb, der Mehrheit zu folgen.

Noch eine letzte Bemerkung zu Absatz 7: Auch diese Bestimmung wird von der SVP-Fraktion vorbehaltlos unterstützt, weil sie dazu führt, die Kontrolle im Bereich der Zulassung zu verbessern, zu verstärken, womit man letztlich das Ziel, die Kostenentwicklung etwas zu dämmen, in den Griff bekommt.