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preparatory:AB 240112

Gmür-Schönenberger Andrea · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2018-12-13

Wortprotokoll

Zum Einzelantrag Wasserfallen Christian habe ich mich bereits geäussert. Wir lehnen diesen ab. Wir hatten ja den gleichlautenden Antrag bereits in der Kommission, dieser wurde aber nach der Begründung durch die Frau Bundesrätin, dass eben keine Doppelbelastung daraus entstehe, zurückgezogen.

Zur Minderheit Aebischer Matthias zu den Artikeln 13a und 35a: Wir lehnen auch diese Minderheit ab. Es wird ja eine Sonderregelung für die Musik gefordert. Dieser Antrag sieht eben vor, dass Komponisten, die extra Musik für einen Film komponieren, von der Video-on-Demand-Regelung ausgenommen werden, das heisst, dass man zwischen den einzelnen Urhebern unterscheiden würde. Eine Ungleichbehandlung von Regisseuren, Drehbuchautoren und eben Filmmusikkomponisten ist aber nicht gerechtfertigt.

Der Ursprung dieses Antrages liegt wohl darin, dass gemäss Bundesrat bei einer zwangsweisen kollektiven Verwertung der Tarif etwas tiefer ist, als er derzeit bei der freiwilligen kollektiven Verwertung praktiziert wird: Statt 12 Prozent des Nutzungsertrags wären es dann 10 Prozent, aber für alle und für alle gleich. Nur ganz wenige erhalten weniger. Für die meisten Urheberinnen und Urheber ist diese Regelung vorteilhaft. Zudem hat sich die Agur 12, die Arbeitsgruppe zum Urheberrecht, ebenso darauf geeinigt.

Die CVP-Fraktion unterstützt die Gleichbehandlung aller, will den Kompromiss nicht gefährden und lehnt die Minderheit Aebischer Matthias ab.

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