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preparatory:AB 24026

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-12

Wortprotokoll

Das Votum von Herrn Brändli veranlasst mich doch, als Berichterstatter der Kommission noch einmal das Wort zu ergreifen. Erstens einmal geben wir nicht 2 Milliarden Franken aus, sondern wir haben Ausgaben von 496,4 Millionen Franken über vier Jahre in Form von Darlehensgewährung. Darüber hinaus sprechen wir 1,775 Milliarden Franken für die Absicherung von Eventualverpflichtungen, Bürgschaften und Rückbürgschaften. Wenn diese 1,775 Milliarden zu Ausgaben werden, dann stimmt mit dem Gesetz bzw. mit dem Vollzug etwas nicht. Ich bitte darum, dass man nicht davon spricht, dass wir 2 Milliarden Franken für den sozialen Wohnungsbau ausgeben - das ist schlicht nicht zutreffend -, sondern wir gewähren 1,775 Milliarden für die Abdeckung von Eventualverpflichtungen in Form von Bürgschaften und Rückbürgschaften.

Es handelt sich um ein Förderinstrument, das auch ordnungspolitisch nicht zu beanstanden ist: Der Staat übernimmt in einem solchen Bereich letztlich über die Rückbürgschaft allfällige Risiken, die Private nicht mehr tragen können und wollen; das ist der erste Punkt.

Der zweite Punkt: Es geht hier nicht um Wohnungsbau allgemein, sondern wir haben es mit dem sozialen Wohnungsbau zu tun. Auch wenn wir die Rahmenbedingungen noch so lockern, finden wir nicht private Investoren, die Wohnraum in erforderlicher Qualität zu derart günstigen Bedingungen zu erstellen bereit sind, dass wir von sozialem Wohnungsbau sprechen können. Wenn ich meine Region betrachte - sie ist nicht derart verschieden von derjenigen, die Herr Brändli vertritt; Herr Jenny vertritt die gleiche Region -, dann stelle [PAGE 399] ich fest, dass das WFG, zusammen mit der Wohnbausanierung in Berggebieten, doch ein Instrument darstellt, von dem unsere Regionen beträchtlich profitieren. Wir können nicht einfach den Wohnungsbau in diesen Regionen dem Markt überlassen und glauben, dieser werde dafür sorgen, dass Wohnraum zu günstigen Bedingungen erstellt werde. Die Investoren werden in lukrativere Objekte und in lukrativere Anlagen investieren. Es braucht zur Umsetzung des Verfassungsauftrages - und es ist nach wie vor ein Verfassungsauftrag, daran führt nichts vorbei, solange Volk und Stände nicht anders entschieden haben - einen entsprechenden Mitteleinsatz.

Bezüglich dieses Mitteleinsatzes möchte ich noch betonen, dass der Bundesrat offenbar ganz klar die Vorgabe gemacht hat, die zusätzlichen Mittel, die hier eingesetzt werden sollen, sollten unter 100 Millionen Franken pro Jahr liegen. Das hat zu einer entsprechenden Restriktion bei der Zahl der zu fördernden Objekte geführt. Wir haben es mit einer moderaten Vorlage zu tun, zu der ich auch als Liberaler stehen kann. Wenn wir weiter zurückgehen wollen, dann müssen wir uns fragen, ob der Verfassungsauftrag noch Bestand haben soll oder nicht.

Auch im Interesse des internen sozialen Ausgleichs und des Allgemeinwohls bin ich dafür, dass wir eine derartige moderate Förderung des Wohnungsbaus beschliessen und ein Auge darauf richten, dass diese Gelder effizient eingesetzt werden. Ich glaube, die Voraussetzungen dafür sind geschaffen.