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AB 240944

Lohr Christian · Nationalrat · Thurgau · CVP-Fraktion · 2019-03-06

Wortprotokoll

Ich spreche zu Artikel 9 Absätze 1ter und 1quater und fordere Sie auf, diese Bestimmungen zu streichen. Eine sehr knappe Mehrheit der Kommission - das Stimmenverhältnis betrug 12 zu 11 bei 2 Enthaltungen - will die Ergänzungsleistungen von Personen, die ihr Pensionskassenguthaben teilweise oder ganz bezogen haben, um 10 Prozent kürzen. Meine Minderheit möchte hingegen mit ihrem Antrag wie der einstimmige Ständerat am geltenden Recht festhalten und diese unnötige Regelung streichen.

Weshalb ist diese Regelung absolut nicht mehr notwendig? Eigentliche Verprasser werden ohnehin, unabhängig von dieser Regelung, für das verprasste Geld durch den bereits beschlossenen Artikel 11a Absatz 3 zum Vermögensverzicht sanktioniert werden. Wer sich beispielsweise bei der Pensionierung sein gesamtes Kapital der zweiten Säule auszahlen lässt, dann auf Weltreise geht, im Luxus lebt und so sein Vermögen aufbraucht, soll künftig für dieses Verhalten sowieso keine Ergänzungsleistungen mehr erhalten. Für solche stossenden Fälle haben eben beide Räte eine Regelung angenommen, wonach ohne wichtigen Grund verbrauchtes Vermögen als Vermögensverzicht fiktiv angerechnet wird, wie wenn es noch vorhanden wäre.

Die 10-Prozent-Sanktion bestraft also die Falschen. Es werden vor allem diejenigen sanktioniert, die das Kapital vorsichtig brauchen und zur Finanzierung ihres schlichten Lebensunterhalts in der Regel eben auch brauchen müssen. So könnte es Personen treffen, die zweckmässig und sehr haushälterisch mit der Altersvorsorge umgegangen sind, womit sie womöglich sogar die EL-Anmeldung hinausgezögert haben. Es trifft sie dann im hohen Alter, wenn das Vermögen aufgebraucht ist; sie werden dann bestraft. Oder es trifft eben auch Personen, die sich dank dem Pensionskassenkapital erfolgreich selbstständig gemacht haben, mit 60 Jahren aber vielleicht einen Hirnschlag erleiden und ins Pflegeheim müssen. Sie könnten bei einem solch unvorhersehbaren Schicksalsschlag für den Pensionskassenbezug nachträglich bestraft werden, denn sobald die hohen Pflegekosten das angesparte Vermögen verbraucht haben, würde bei der EL-Anmeldung die lebenslange 10-Prozent-Sanktion greifen. Bei einem monatlichen EL-Betrag von beispielsweise 8000 Franken in einem Heim würden jeden Monat 800 Franken fehlen. Das ist eben der springende Punkt: Diese würden dann durch die Sozialhilfe gedeckt werden müssen. Somit würden vermehrt Rentner und vom Schicksal getroffene Menschen zu Sozialfällen werden. Das wollen wir ganz sicher nicht - wir können und dürfen das nicht wollen!

Meine Minderheit stört sich auch an der Undifferenziertheit dieser Regelung. So reicht ein Kleinstbezug zu einem beliebig weit zurückliegenden Zeitpunkt bereits, damit die 10-Prozent-Kürzung greift. Jetzt werden auch Personen bestraft, die beispielsweise bei einer Kapitalauszahlung gar[NB]keine[NB]Wahl hatten.

Meine Minderheit lehnt daher eine Pauschalkürzung von 10 Prozent ab. Wir tragen für dieses Land eine soziale Verantwortung, auch heute Morgen. Denken Sie daran, wenn Sie diesen Auftrag auf dem Altar der politischen Machtspielchen mit dem Ständerat heute Morgen unter Umständen opfern!

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