preparatory:AB 241070
Carobbio Guscetti Marina · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-06
Wortprotokoll
Art. 60a [GZ]
Antrag der Minderheit [GZ]
(Ruiz Rebecca, Carobbio Guscetti, Feri Yvonne, Graf Maya, Gysi, Heim, Schenker Silvia)[GZ]
Titel [GZ]
Deklaration der Interessenbindungen, Versprechungen und Annahmen geldwerter Vorteile
Abs. 1 [GZ]
Ärzteschaft und Spitäler legen ihre Interessenbindungen offen. Insbesondere deklarieren sie:
a. die Verträge, die sie mit Wirtschaftsakteuren abgeschlossen haben;
b. die Anteile, die sie an Wirtschaftsakteuren halten. [PAGE 80]
Abs. 2 [GZ]
Der Bundesrat legt die Vorschriften für die Übermittlung dieser Informationen und die Führung des entsprechenden Registers fest. Er sorgt insbesondere dafür, dass die im Register enthaltenen Informationen der Öffentlichkeit zugänglich sind.
[VS]
Antrag Herzog [GZ]
Titel, Abs. 2
Gemäss Antrag der Minderheit
Abs. 1 [GZ]
Leistungserbringer legen ihre Interessenbindungen offen. (Rest gemäss Antrag der Minderheit)
Schriftliche Begründung [GZ]
Auch nach der Übernahme der revidierten EU-Richtlinie für Medizinalprodukte besteht das Problem, dass die Industrie Ärzte mit materiellen Vorteilen für sich gewinnen möchte. So kommt es überwiegend vor, dass Ärzte, welche Implantate eines Start-ups einsetzen, gleichzeitig an diesem beteiligt sind. Teilweise sitzen Ärzte gar in Beiräten oder Verwaltungsräten, ohne dies transparent zu machen. Während die Pharmaindustrie mit der Einführung des Pharma-Kooperations-Kodex erheblich dazu beigetragen hat, solche Missstände zu verhindern, ist das Problem bei Medtech-Produkten nach wie vor virulent, dies umso mehr, als dort auch die Zulassungsstellen davon profitieren, wenn sie mehr Zulassungen durchführen. Was sich für Parlamentarier seit Jahren bewährt, soll auch für Ärzte und Spitäler gelten. Nur so können Patienten in Kenntnis der Fakten entscheiden, ob sie ein Produkt wollen oder nicht.
[VS]
Art. 60a
Proposition de la minorité [GZ]
(Ruiz Rebecca, Carobbio Guscetti, Feri Yvonne, Graf Maya, Gysi, Heim, Schenker Silvia)[GZ]
Titre [GZ]
Déclaration des liens d'intérêts, promesse et acceptation d'avantages matériels
Al. 1 [GZ]
Les médecins et les hôpitaux déclarent leurs liens d'intérêts. Ils annoncent en particulier:
a. Les contrats qui les lient à des opérateurs économiques;
b. Les participations économiques qu'ils détiennent au sein d'opérateurs économiques.
Al. 2 [GZ]
Le Conseil fédéral détermine les règles portant sur la transmission de ces informations et la conduite du registre. Il veille notamment à ce que les informations contenues dans le registre soient accessibles au public.
[VS]
Proposition Herzog [GZ]
Titre, al. 2
Selon proposition de la minorité
Al. 1 [GZ]
Les fournisseurs de prestations déclarent leurs liens d'intérêts. (Reste selon proposition de la minorité)