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Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · CVP-Fraktion · 2019-03-06
Wortprotokoll
Die IV ist eines der grossen zentralen Sozialwerke und das einzige Sozialwerk, das in diesem Jahrhundert mit verschiedenen Reformen modernisiert und konsolidiert werden konnte. Die 4., 5. und 6. IV-Revision haben die IV erfolgreich von einer Renten- zu einer Eingliederungsversicherung gemacht. Die Mehrwertsteuer-Zusatzfinanzierung hat die IV aus dem Schuldenfiasko geführt und auch zu einer leichten Reduktion der Schuld bei der AHV beigetragen. Diese beläuft sich indes noch immer auf 10 Milliarden Franken. Dank einer ausbalancierten Mischung von verschiedenen Angeboten zur Früherfassung und Integration, mehr Unterstützungsmassnahmen, aber auch Restriktionen konnte erreicht werden, dass weniger Menschen berentet werden mussten.
Während die Zahl der IV-Rentnerinnen und -Rentner mit somatischen Leiden zurückgegangen ist, steigt die Zahl der Berentungen von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen an. Vor allem junge Menschen mit psychischen Problemen landen schnell bei der IV. Für Menschen mit psychischen Behinderungen, insbesondere für betroffene Kinder und Jugendliche, sind daher weitere Massnahmen nötig, um die Invalidität zu vermeiden und die Eingliederung zu ermöglichen. Zu bedenken ist, dass psychische Störungen sehr früh beginnen, zur Hälfte vor dem 15. Altersjahr und bei 75 Prozent der betroffenen Menschen vom dem 25. Altersjahr.
In der Botschaft zu dieser Vorlage wird auf den OECD-Bericht "Psychische Gesundheit und Beschäftigung in der Schweiz" hingewiesen. Dieser Bericht verweist auf das gut ausgebaute, durchlässige Bildungssystem der Schweiz, ortet aber Lücken in Bezug auf Integrationsmassnahmen für psychisch beeinträchtigte Jugendliche. Psychische Probleme bei Schulabbrechern seien anzugehen, und gefährdeten Jugendlichen sollte Unterstützung für den Eintritt in den Arbeitsmarkt, also auch für eine Lehre, bereitgestellt werden. Es wird aber ebenso empfohlen, die Arbeitsanreize zu verstärken und sicherzustellen, dass sich Arbeit immer lohnt. Um dies zu erreichen, müsse das Niveau der IV-Leistungen für junge Menschen abgebaut werden.
Es braucht für diese Gruppe von Jugendlichen mit psychischen Problemen zum einen mehr Unterstützung und zum andern weniger Rente in jungem Alter. Wenn nämlich ein junger Mensch mit einer Rente mehr Einkommen zur Verfügung hat als mit einem Lehrlingslohn, dann ist es kurzfristig gesehen nicht unbedingt attraktiv, sich um eine Lehrstelle zu bemühen und sich in einer Ausbildung anzustrengen. Der Umgang mit psychisch kranken Personen ist auch für Schulen wie für Arbeitgeber schwierig; sie benötigen mehr Unterstützung.
In der Kommission wurde uns von einem Experten eine Studie präsentiert, die aufzeigt, dass im Mittel 50 Prozent der unter dreissigjährigen Rentnerinnen und Rentner mit psychischen Behinderungen nach spätestens zwei IV-Massnahmen eine Rente erhalten. 40 Prozent der Jungen sind maximal vier Jahre nach dem IV-Erstkontakt schon berentet. Man lässt diesen Jungen zu wenig Zeit, damit sich die Krankheitsbilder stabilisieren könnten. Man weiss nicht, ob später vielleicht eine Chance zur Arbeitsaufnahme besteht. Psychiater bestätigen, dass etwa 20 Prozent der berenteten Patientinnen und Patienten ein Erwerbspotenzial haben. Dieses Erwerbspotenzial muss im Interesse des Selbstwertgefühls der betroffenen Menschen und im Interesse eines eigenständigen Lebens aktiviert und genützt werden. Erfolgreiche Integrationen verhindern lebenslange Renten. Damit kann viel Geld gespart werden.
Mit dieser Vorlage wird die IV als Gesamtsystem weiterentwickelt, um besser auf psychisch kranke Menschen eingehen zu können. Vordringliches Ziel ist die berufliche Eingliederung von IV-Versicherten. Dabei wird der Fokus auf Jugendliche und psychisch erkrankte Personen gelegt. Übergänge von der Schule in die Berufsbildung und von der Berufsbildung in das Berufsleben sind Schwellen, an welchen sich entscheidet, ob die Integration gelingt oder nicht.
Die CVP-Fraktion unterstützt die spezifischen Verbesserungsmassnahmen für die drei Zielgruppen Kinder, Jugendliche und junge psychisch Kranke. Bei Kindern geht es vor allem um die Liste der Geburtsgebrechen und um medizinische Massnahmen. Die aktuelle Liste der Geburtsgebrechen ist veraltet, und eine Überarbeitung ist längst fällig. Es gibt indes immer Abgrenzungsfragen zwischen Geburtsgebrechen und Gebrechen, deren Behandlung durch die obligatorische Krankenversicherung bezahlt wird. Diese Fragen sind möglichst zu klären. Neu werden Kriterien definiert, und seltene Krankheiten werden berücksichtigt. Die Liste der Geburtsgebrechen muss regelmässig dem Stand der aktuellen medizinischen Kenntnisse angepasst werden, damit gerade im Bereich der seltenen Krankheiten regelmässig Entwicklungen aufgenommen werden können. Das Bundesamt für Sozialversicherungen muss aber auch sicherstellen, dass die IV-Stellen gerade im Bereich der Geburtsgebrechen einen rechtsgleichen Zugang zu Diagnostik und Therapien ermöglichen. Es gibt bei Ermessensentscheiden durch die IV wie bei den Krankenversicherern Unterschiede, wenn es um den Zugang zu Diagnostik und Therapien bei seltenen Krankheiten geht. Ebenso ist der Übergang nach dem 20. Altersjahr von der IV zu den Krankenversicherern zu koordinieren, damit da keine Therapielücken entstehen.
Für die Zielgruppe Jugendliche schafft die Reform notwendige Instrumente, um Jugendliche mit psychischen oder anderen Beeinträchtigungen im Übergang von der Volksschule zur ersten beruflichen Ausbildung zu unterstützen. Die Beratung und Begleitung von jungen Versicherten wie auch von Fachpersonen aus Schule und Ausbildung wird ausgebaut und verstärkt. Eine Rente wird erst zugesprochen, wenn alle Massnahmen zur Eingliederung ausgeschöpft sind. Neu erhalten die Lernenden statt eines Taggeldes der IV einen Lohn von den Arbeitgebenden, der dem Lohn von Lernenden ohne Gesundheitseinschränkung entspricht. Der Anreiz zur Erwerbstätigkeit wird dadurch gesteigert.
Die SGK hat drei gescheiterte Elemente der IV-Reform 6b in die Vorlage aufgenommen. Die CVP-Fraktion wird den Wechsel zum linearen Rentensystem mehrheitlich unterstützen, wie auch eine Anpassung der Kinderrente und eine Änderung der Bezeichnung auf das, was es ist, nämlich eine Zulage für Eltern und nicht eine Rente für behinderte Kinder, wie oft vermutet wird. Ich werde in der Detailberatung darauf eingehen.
Eine Kürzung der Transportkosten lehnen wir ab. Heikle Abgrenzungsfragen, welche Kosten behinderungsbedingt sind und welche nicht, würden vor allem zu mehr Bürokratie und [PAGE 92] Streitigkeiten führen. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass in der Botschaft zur IV-Revision 6b von einem Sparpotenzial von 20 Millionen Franken die Rede war; aktuell geht es lediglich um 8 Millionen Franken. Dieser Betrag würde vor allem Familien treffen, welche selber ein grosses Engagement und viel Verantwortung bei der Betreuung ihrer behinderten Kinder übernehmen.
Abschliessend noch eine Bemerkung und eine Frage auch zur finanziellen Situation der IV: In der Botschaft zu dieser Vorlage vom 15. Februar 2017 wird der IV für 2018 ein Umlageergebnis von 124 Millionen Franken und ein Betriebsergebnis von 222 Millionen Franken vorausgesagt. Bis 2030 sollte die Schuld beim AHV-Fonds, welche derzeit noch rund 10 Milliarden Franken beträgt, abgetragen sein. Ich erinnere daran, dass bei der 5. IV-Revision die Rede davon war, die IV-Schuld bei der AHV solle bis 2024 getilgt sein. Bis 2017 waren die IV-Abschlüsse nur dank der Mehrwertsteuer-Zusatzfinanzierung positiv. 2018 dürfte die IV entgegen der Prognose in der Botschaft wieder ein Umlagedefizit ausweisen. Es stellt sich daher die Frage nach dem realistischen Szenario: Kann die IV je die Schuld von 10 Milliarden Franken bei der AHV zurückzahlen und bis wann? Auf keinen Fall dürfen wir es zulassen, dass die IV wieder Defizite anhäuft.
Diese Weiterentwicklung der IV ist keine Sparvorlage, sondern eine Investition - eine Investition in Menschen. Die IV wird mit neuen und optimierten medizinischen und beruflichen Integrationsmassnahmen ausgestattet und gibt betroffenen Menschen Chancen durch Unterstützung und Hilfe.
Die CVP-Fraktion tritt auf die Vorlage ein und wird im Wesentlichen der Kommissionsmehrheit folgen.