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preparatory:AB 241536

Landolt Martin · Nationalrat · Glarus · Fraktion BD · 2019-03-07

Wortprotokoll

Ich spreche auch nur noch ganz kurz. [GZ]

Der erste Punkt: Wer sich wegen krimineller Machenschaften Sorgen macht, dem kann ich diese Sorgen nicht nehmen. Aber man muss sich auch mal ein bisschen die Frage der Machbarkeit stellen und fragen, ob sich die Bedrohungslage jetzt derart ändert, wenn man für kriminelle Machenschaften bisher zwanzig Jahre Zeit gehabt hat und in Zukunft etwas länger Zeit dafür hätte. Ich glaube nicht, dass dies ein fundamentaler Unterschied ist, zumal Bargeld für solche kriminellen Machenschaften vielleicht nicht unbedingt die ideale Lösung ist.

Der zweite Punkt, der die Mitglieder der Minderheit hier beschäftigt, ist die Verwendung der Gelder, die frei werden, wenn Noten nicht umgetauscht werden. Man kann hier verschiedene Meinungen haben, wie das Geld verwendet werden soll. Aber das darf uns nicht davon abhalten, den Grundsatz von Treu und Glauben umzusetzen. Darum geht es in dieser Vorlage. Es geht primär darum, ob es in Zukunft möglich sein soll, Noten der Schweizerischen Nationalbank länger umzutauschen, als die bisherige Verfallfrist das gewährleistet hat. Ich glaube, es ist schon zentral, dass der Gegenwert von Schweizer Banknoten gewährleistet werden kann. Das ist die zentrale Änderung, die der Bundesrat in Zusammenarbeit mit der SNB ausgelöst hat und hinter der die Mehrheit der Kommission steht.

Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit zuzustimmen.