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preparatory:AB 241584

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-03-11

Wortprotokoll

Der Bundesrat kann sich nicht zu konkreten Einzelfällen äussern. Es liegt in der Zuständigkeit der Finma bzw. der Strafverfolgungsbehörde zu beurteilen, ob eine Bank gegen die schweizerische Gesetzgebung und insbesondere gegen das Geldwäschereigesetz verstossen hat.

Die Finma steht mit der Bank bezüglich der fraglichen Transaktion in Kontakt. Sie klärt derzeit ab, ob die angesprochene Bank in diesem Kontext schweizerische aufsichtsrechtliche Bestimmungen eingehalten hat. Die Abklärungen und diesbezüglichen Interaktionen mit der Bank sind aktuell noch im Gang.

Der Bundesrat ist der Meinung, dass das bestehende Dispositiv zur Bekämpfung der Finanzkriminalität inklusive der Korruption wirksam ist. Banken müssen bei ihren Aktivitäten Sorgfaltspflichten anwenden. Bei Geschäftsbeziehungen oder Transaktionen mit erhöhten Risiken müssen sie sogar zusätzliche Abklärungen treffen. Sie werden von der Finma beaufsichtigt.

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