preparatory:AB 241594
Burkart Thierry · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2019-03-11
Wortprotokoll
Ihre in Verkehrsfragen zuständige vorberatende Kommission, die KVF, hat am 16. Oktober sowie am 6. November 2018 die vom Bundesrat beantragten Verpflichtungskredite für die Agglomerationsprogramme der sogenannten dritten Generation ab 2019 beraten. Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, auf die Vorlage einzutreten. Zudem empfiehlt sie, die Mehrheitsanträge, bei denen es sich um die Aufnahme zusätzlicher Projekte ins Programm handelt, zu unterstützen, den Antrag der Minderheit Grossen Jürg abzulehnen - der Entscheid fiel mit 18 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung - und dem schliesslich resultierenden Verpflichtungskredit von rund 1,49 Milliarden Schweizerfranken zuzustimmen. Hier betrug das Stimmenverhältnis 22 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
Um die Verkehrssituation in den Agglomerationen zu verbessern, sollen im Rahmen der dritten Generation der Agglomerationsprogramme Bundesbeiträge zur Verfügung gestellt werden. Damit würde der Bund Bauvorhaben von 36 Agglomerationen unterstützen. Die Kantone und Gemeinden können die Infrastrukturen, die für die Bewältigung der Aufgaben der Agglomerationen nötig sind, oft nicht alleine finanzieren. Für die Mitfinanzierung von Verkehrsinfrastrukturen in Städten und Agglomerationen wurde deswegen im Rahmen des NAF das Programm Agglomerationsverkehr geschaffen.
Der Bund leistet im Rahmen dieses Programms seit 2008 Beiträge an Verkehrsinfrastrukturen. Die Mitfinanzierung der Agglomerationsprogramme durch den Bund hat in der schweizerischen Mobilitätspolitik schnell einen grossen Stellenwert bekommen. Mit der Zustimmung von Volk und Ständen zum NAF im Februar 2017 ist die Finanzierung von Massnahmen im Agglomerationsverkehr seit 2018 unbefristet gesichert. Im Vergleich zur ersten und zur zweiten Generation der Agglomerationsprogramme und zum dringlichen Programm hat die Qualität der Projekte in der dritten Generation zugenommen. Bund, Kantone und Gemeinden haben sichtlich aus ihren Erfahrungen gelernt. Die Anteile der verschiedenen Verkehrsträger hat man angeglichen; in dieser Vorlage betragen sie für den öffentlichen Verkehr 36 Prozent, für den Langsamverkehr 26 Prozent sowie für den motorisierten Individualverkehr 20 Prozent.
Die Kommission beantragt im Gegensatz zum Bundesrat, auch die Agglomerationsprogramme Aargau-Ost, Delémont, Luganese und Burgdorf mit der Umfahrung Oberburg in den Bundesbeschluss aufzunehmen und den Beitragssatz des Bundes bei den Programmen Grand Genève und Bulle zu erhöhen. Die Kommission votiert hiermit für eine Gleichbehandlung aller eingegebenen Projekte, ohne jene Agglomerationsprogramme zu benachteiligen, bei denen es in der Vergangenheit zu Projektverzögerungen gekommen ist. Die Berücksichtigung einer Projektverzögerung als Kriterium für eine Nichtaufnahme eines Projekts in das Agglomerationsprogramm der dritten Generation würde eine Änderung der Spielregeln während des Spiels bedeuten. Die KVF lehnt das ab, zumal Projektverzögerungen aufgrund von Einsprachen nicht zwingend in der Verantwortung der Kantone liegen. Die zusätzlich aufgenommenen Projekte sind aus Sicht der Kommission notwendig und im Rahmen der bestehenden Fondsmittel finanzierbar.
Die KVF beantragt Ihnen, folgende Projekte aufzunehmen: Burgdorf mit 20 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, Aargau-Ost mit 22 zu 2 Stimmen, Luganese mit 20 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung und Delémont mit 19 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Weiter beantragt sie mit 20 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen bzw. mit 18 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Erhöhung der Beitragssätze für Bulle und Grand Genève zuzustimmen.
Der Minderheitsantrag Grossen Jürg verlangt die Aufnahme zusätzlicher Kriterien als Voraussetzung für die Mittelsprechung in diesem Beschluss. Die KVF ist der Auffassung, dass die Kriterien im NAF-Gesetz bereits geregelt sind und nicht in diesem Bundesbeschluss quasi nachträglich eingeengt werden sollten. Die Kommission beantragt dem Rat daher, der Mehrheit zu folgen und die Minderheit Grossen Jürg abzulehnen.
In diesem Sinn bitte ich Sie, immer der Mehrheit zu folgen und in der Gesamtabstimmung, die in der Kommission unbestritten war, zuzustimmen.