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preparatory:AB 24209

Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-19

Wortprotokoll

Zwei Bemerkungen:

1. Mein Vater ist Tessiner, meine Mutter ist Freiburgerin. Ich persönlich könnte deshalb mit der Lösung des Nationalrates gut leben. Nichtsdestotrotz werde ich der Mehrheit unserer Kommission folgen, und zwar mit denselben föderalistischen Begründungen, die ich in der Frühjahrssession angeführt habe. Nachdem das Parlament damals die Suisse romande mit Lausanne und die Zentralschweiz mit Luzern institutionell anerkannt hat - und jetzt sogar die italienische Schweiz mit Bellinzona -, bleibt es uns überlassen, die Ostschweiz mit St. Gallen gleich zu behandeln. Mit diesen vier Ortschaften sind nämlich nicht einzelne Kantone bedient, sondern vier Regionen anerkannt worden. Ich bezweifle nicht, dass sich diese Lösung schlussendlich auch im Nationalrat durchsetzen wird. Damit wird einmal mehr der Dezentralisierungswille des Parlamentes bewiesen.

2. Wir haben in den letzten Monaten mehrmals gehört, wir würden am falschen Ort dezentralisieren; man sollte nicht bei den Gerichten dezentralisieren, sondern man sollte das vielleicht bei den Bundesämtern tun. Das Parlament hat dies aber getan, weil es das Einzige ist, was in seiner Kompetenz liegt; Bundesämter zu dezentralisieren ist eine Sache des Bundesrates. Die Bitte an den Bundesrat am Ende dieser Debatte ist die folgende: Gehen Sie bitte wieder einmal über die Bücher, und fragen Sie sich, ob es nicht möglich wäre, die ganze Dezentralisierungsdebatte, die in den Achtzigerjahren begonnen wurde und zu wenigen konkreten Konsequenzen geführt hat, erneut zu führen. Dies wäre vielleicht möglich - ich glaube, dies wäre als Kompensation gerechtfertigt -, indem Sie zwei wichtige Bundesämter nach Freiburg und Aarau verlegen würden.