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preparatory:AB 242443

Merlini Giovanni · Nationalrat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2019-03-13

Wortprotokoll

Ich danke Ihnen für diese Frage, Herr Kollege Regazzi! Es ist in der Tat so, dass es ein Kreisschreiben Nr. 30 vom 22. August 2007 der Schweizerischen Steuerkonferenz gibt, in welchem die Kriterien und die Parameter angegeben werden, nach welchen diese Besteuerung stattzufinden hat.

Zusammenfassend kann ich nur sagen, dass unterschieden wird, ob es sich um einen unwiderruflichen Trust oder um einen widerruflichen Trust handelt. Beim widerruflichen Trust wird die Besteuerung meistens beim Settlor ansetzen, weil der Trust bekanntlich keine eigene Rechtspersönlichkeit hat; also wird beim Settlor angesetzt. Beim unwiderruflichen Trust werden der Fixed Interest Trust und der Discretionary Trust unterschieden; in beiden Fällen wird mit der Besteuerung beim Begünstigten angesetzt.

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