preparatory:AB 242626
Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2019-03-14
Wortprotokoll
Herr Bundesrat, ich möchte Ihnen noch gerne eine Frage stellen, die uns umtreibt. Es geht um die Formulierung, dass jemand "in anderer rechtswidriger Weise" zu einer unrechtmässigen Leistung gekommen ist. Wenn ein Rechnungsfehler bei den Ergänzungsleistungen passiert, zu viel ausbezahlt wird, der Versicherungsnehmer das nicht bemerkt und ein Verfahren eingeleitet wird, wurde dann diese Leistung "in anderer rechtswidriger Weise" erwirkt? Müsste in diesem Fall der EL-Bezüger die Kosten für diese Abklärung übernehmen?