AB 242775
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-03-18
Wortprotokoll
In ihren Schlussfolgerungen vom 12. März 2019 haben die Finanz- und Wirtschaftsminister der EU-Mitgliedstaaten für die Schweiz eine Frist bis Ende 2019 festgelegt, um die als schädlich bezeichneten schweizerischen Steuerregimes abzuschaffen. Mit dem Bundesgesetz über die Steuerreform und AHV-Finanzierung sollen diese Steuerregimes abgeschafft werden. Die Aufgabe des Bundes bei der bevorstehenden Volksabstimmung über dieses Bundesgesetz besteht nun darin, den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern die für sie relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen. Einen Alternativplan zum Bundesgesetz über die Steuerreform und AHV-Finanzierung kann der Bundesrat nicht im Voraus erstellen. Aus Sicht des Bundesrates könnte ein solcher Plan sinnvollerweise erst in Kenntnis des Abstimmungsergebnisses und der Beweggründe für dieses Ergebnis erstellt werden.