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preparatory:AB 243359

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-03-20

Wortprotokoll

Wir sind bei der Frage der Inhaberaktien. Wir haben bei den verschiedenen Konzepten Einigkeit in Bezug auf die Zukunft, aber eine Differenz in Bezug auf die Behandlung bestehender Inhaberaktien. Aus unserer Sicht ist das eine der Kernfragen, wie auch aus Ihrer Diskussion hervorgeht.

In der Geschichte des Aktienrechtes in der Schweiz, eines liberalen Aktienrechtes, haben wir überdurchschnittlich viele Inhaberaktien gehabt. Wenn wir einige Jahrzehnte zurückdenken, sehen wir: Man hat versucht, kleinere Probleme mit einer kleinen Aktiengesellschaft zu lösen. Ich habe festgestellt, dass ich selbst fünf Anteilscheine oder Aktien von 200 Franken habe - für einen Skilift, für ein Pistenfahrzeug. Es geht bis hin zum Hockeyclub. Das sind alles Inhaberaktien. Das war die Geschichte der Schweiz. Daher haben wir überdurchschnittlich viele solche Inhaberaktien, die in der Geschichte entstanden sind.

Wir wissen auch, dass sie mit Geldwäscherei eigentlich nichts zu tun haben: Man hat da kein Geld versteckt, sondern einen Beitrag à fonds perdu geleistet und ein Papier erhalten, das man als Aktie bezeichnet hat. Für viele dieser über 50[NB]000 Aktiengesellschaften mit Inhaberaktien mag in etwa gelten, was ich skizziert habe. [PAGE 458]

Nun haben wir zwei verschiedene Konzepte: das Konzept des Bundesrates und das Konzept der Mehrheit, das jetzt durch den Antrag Schneeberger korrigiert wurde. Der Unterschied zwischen dem Antrag der Mehrheit auf der Fahne und dem Antrag Schneeberger ist eigentlich ein formaler. Wir haben in der Verwaltung den Mehrheitsantrag zusammen mit Frau Schneeberger noch überarbeitet, um ihn so zu formulieren, dass er auch umgesetzt werden könnte. Wenn schon, ist der Antrag Schneeberger besser formuliert als der Antrag der Mehrheit. Das ändert nichts daran, dass beide Anträge nicht zum Ziel führen. Sie tun dies insofern nicht, als sie die Schweiz in Schwierigkeiten bringen.

Ich bin auch der Meinung, dass sich der Sprecher der FDP-Liberalen Fraktion mit den Grundsätzen zur Anpassung von internationalen Standards und mit der Abweichung in dieser Frage selbst widersprochen hat. Das ist für mich ein Widerspruch in sich, weil wir mit dem Antrag der Mehrheit und der Ergänzung von Frau Schneeberger die Probleme nicht lösen. Aus Sicht des Global Forum und der internationalen Standards ist klar, dass wir nicht nur künftige Inhaberaktien, sondern auch bestehende Inhaberaktien zu regeln haben. Das Grandfathering, das hier vorgeschlagen wird, löst diese Probleme nicht und wird uns auf eine dieser Listen bringen - für eigentlich nichts!

Wenn wir aus Sicht eines Inhabers eines Papiers schauen, ob er eine Inhaberaktie oder eine Namenaktie hat, ist das eine relativ kleine Differenz. Man könnte sogar sagen, eine Namenaktie sei für denjenigen, der ein Papier hat, eine bessere Sicherheit als ein Inhaberpapier. Mit der Umwandlung, der die Minderheit gefolgt ist, schlagen wir eigentlich eine akzeptable und gangbare Lösung vor, und wir sehen auch[NB]Bucheffekten vor. Das heisst, es ist ein in sich geschlossenes System. Es gibt keine Papiere mehr. Das ist doch relativ einfach zu handeln.

Dann gibt es diese Übergangsbestimmungen, die wir vorschlagen. Sie werden auch kritisiert. Wenn wir das Ganze wiederum im Interesse des Wirtschaftsplatzes unter dem Aspekt der Sicherheit anschauen, dann sind wir überzeugt, dass wir diesen Schritt gehen müssen, nicht nur um die Zukunft der Inhaberaktien anzugehen, sondern wir müssen auch diese Bereinigung der Vergangenheit vornehmen.

Etwas hat mich, wenn ich das ergänzen darf, in den Anhörungen der Kommission ein wenig erschreckt. Da gab es tatsächlich Experten oder auch Mitglieder der Kommission, die gesagt haben, sie wüssten nicht, ob sie Inhaber- oder Namenaktien hätten - selbst von der eigenen Firma. Wenn wir hier etwas mehr Klarheit schaffen, dann ist es diesen Aufwand wert, den wir Ihnen hier vorschlagen. Er schafft uns internationale Klarheit, und es gibt für diejenigen, die solche Papiere haben, keine Nachteile. Wir schaffen damit sogar eher Vorteile.

Ich würde Ihnen empfehlen, hier der Minderheit und dem Bundesrat zu folgen, den Einzelantrag Schneeberger und den Antrag der Mehrheit abzulehnen, weil sie nicht zum gewünschten Ziel führen, sondern die Schweiz in Schwierigkeiten bringen. Dann werden wir versuchen, diese Firmen in ihrer Umwandlung zu begleiten. Das ist keine Hexerei, das ist machbar. Es braucht einen gewissen Effort, es braucht gewisse Aufräumarbeiten. Aber dann hätten wir in diesem Bereich entsprechend Ordnung.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit zu folgen und den Antrag der Mehrheit bzw. den Einzelantrag Schneeberger als Konzept abzulehnen.