preparatory:AB 243427
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-03-20
Wortprotokoll
Vorab die Verhältnisse: Beim Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) machen Bürogebäude im Inland oder Botschaften im Ausland 92 Prozent der Immobilien aus. Nur gerade 8 Prozent sind Wohnliegenschaften innerhalb der Schweiz; das einfach, um die Verhältnisse klarzustellen. Das Verhältnis wird sich eher noch in Richtung Bürogebäude entwickeln. Arbeits- oder Betriebsstätten sind der Kernauftrag des Bundes.
Wenn wir Liegenschaften haben, die wir selbst nicht mehr benötigen, ist die Regelung klar: Kantone und Gemeinden haben ein Vorkaufsrecht. Auf dieser Stufe liegt auch die Frage der Zonenplanung, von Bauten im sozialen Bereich usw. Der Bund ist nicht in diesem Bereich tätig. Er hat auch keine Kompetenzen und keinen Auftrag, hier direkt tätig zu werden. Er kann auch auf die Raumplanung und andere Elemente keinen Einfluss nehmen. Das heisst, dass die Direktbetroffenen am Zuge sind und sich entsprechend arrangieren können.
Wenn der Bund hier schon Elemente vorsehen würde, die vom Preis abweichen, dann würden wir unseren Beamten eigentlich den Auftrag geben, politisch zu entscheiden, wer jetzt allenfalls vergünstigt in den Genuss einer Liegenschaft, eines Grundstückes usw. kommen soll. Welches sind dann die Kriterien? Wer soll bevorzugt werden? Wem soll ein Geschenk gemacht werden? Sobald der Preis sinkt, gibt es sehr viele Ansprüche, die dann geltend gemacht werden.
Ich denke, das kann nicht der Bund entscheiden, sondern wir sollten diese Frage, wenn schon den Betroffenen überlassen, den Gemeinden, den Städten, den Kantonen. Diese sind näher dran, sie können das beurteilen, sie können das Ganze im Rahmen einer Gesamtplanung machen. Wenn der Bund hier vom Preisniveau abrückt - das zugegebenermassen schon kritisiert werden kann -, dann kommen wir in Teufels Küche. Denn dann muss überlegt werden, wer Anspruch hat, wer nicht. Dann trifft es immer den Falschen. Wenn schon, sollten wir das, wie es jetzt schon der Fall ist, bei den Kantonen und Gemeinden lassen.
Es kommt ganz, ganz selten vor, dass Kanton und Gemeinde nicht zugreifen. Das betrifft sowohl die Bauten des BBL, also die zivilen Bauten, als auch die Bauten des Militärs. Dort sind wir immer in Prozessen und versuchen, mit Kantonen und Gemeinden entsprechende Lösungen zu finden. Der Fall, den Sie zitiert haben, dürfte eher eine Ausnahme sein. Vielleicht war Bern einfach zu langsam.