preparatory:AB 244423
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-05-07
Wortprotokoll
NFA heisst ja "nationaler Finanzausgleich". Diese drei Worte beschreiben eigentlich die Vorlage. Es geht um die Nation, es geht um die Finanzen, und es geht um einen Ausgleich. Die Vorlage hat insbesondere darum eine andere Komponente als üblich, weil wir nicht nur das Verhältnis zwischen Bund und Kantonen regeln, sondern auch darauf achten müssen, dass die Kantone hier auf ihrer Ebene kommunizieren. Der Ausgleich der Kantone untereinander spielt bei dieser Frage eine zentrale Rolle. Es geht also insgesamt nicht nur um eine Finanzvorlage, sondern es geht um eine Vorlage, die durchaus staatspolitische Bedeutung für den Zusammenhalt des Landes hat. Das war auch in Dutzenden von Vorbereitungssitzungen mit den Kantonen und zwischen Bund und Kantonen spürbar.
Worüber sprechen wir bei diesem Finanzausgleich? Der Finanzausgleich kennt eigentlich drei Töpfe, und wir diskutieren, wer wie viel in diese Töpfe bezahlt und wer wie viel aus diesen Töpfen erhält. Es gibt einmal den Ressourcenausgleich. Das ist der Ausgleich der Steuerkraft, des Steuerfusses. Das ist der wichtigste Topf. Hier bezahlen die reicheren Kantone, die Geberkantone - das sind sieben Kantone -, einen Beitrag, und die anderen beziehen daraus. Dieses Verhältnis zeigt schon, dass es wahrscheinlich nicht so[NB]einfach ist, hier wesentlich etwas zu ändern. Der zweite Topf, der damals bestimmt wurde, ist der soziodemografische Topf. In diesem werden Zentrallasten ausgeglichen. Das sind insbesondere städtische Agglomerationen, bei denen sich soziale Lasten summieren. Mit diesem Topf will man diese überdurchschnittlichen Lasten der zentralen Regionen ausgleichen. Der dritte Topf ist der geografisch-topografische Topf. In diesem sollen Kantone berücksichtigt werden, die peripher, also beispielsweise nicht gerade neben dem Flugplatz, liegen oder Gebirgskantone sind. Das sind die drei Ausgleichstöpfe Steuerkraft, Soziodemografie und Topografie bzw. Geografie. Über diese drei Töpfe sprechen wir heute. In welchem Topf ist wie viel Geld, und wer erhält daraus das entsprechende Geld?
Es gibt dabei zwei wesentliche Kompromisse. Der eine hat zwischen den Kantonen stattgefunden. Hier geht es um den Ressourcenausgleich. In der bisherigen gesetzlichen Grundlage streben wir einen Ausgleich von 85 Prozent an, legen diesen aber nicht fest. Das versprach man damals den Kantonen, als man ihnen die Vorlage verkaufte. Nun hat sich das so entwickelt, dass wir bis auf 88 Prozent gekommen sind. Das heisst, die reichen, also die Geberkantone bezahlen wesentlich mehr, als man ihnen seinerzeit gesagt hat. Die Nehmerkantone haben viel mehr Geld erhalten, als sie seinerzeit erwartet haben.
Mit dem Kompromiss, den die Kantone gefunden haben, strebt man jetzt die Mitte zwischen 85 und 88 an, was rechnerisch die 86,5 Prozent ergibt, die Sie in der Vorlage finden. Das heisst im Klartext, dass der Zielwert für die Nehmerkantone, die bis jetzt bis zu 88 Prozent erhielten, auf 86,5 Prozent sinkt. Damit erhalten die Nehmerkantone in Zukunft aus diesen Töpfen weniger Geld. Gleichzeitig zahlen die Geberkantone etwas weniger ein.
Wir geben damit den Geberkantonen die Möglichkeit, ihre Versprechen, die sie in der damaligen Abstimmung abgegeben haben, wieder mehr oder weniger einzuhalten. In den Geberkantonen ist nämlich die Diskussion relativ heftig; den Regierungen wird vorgeworfen, sie hätten damals gelogen und dass man jetzt viel mehr bezahle, als damals gesagt worden sei. Mit dieser Senkung auf 86,5 Prozent erreichen wir bei den Kantonen einen Wert in der Umgebung der damaligen Vorlage. Das ist der Kompromiss zwischen den Kantonen.
Betrachtet man diese drei Töpfe, so sieht man, dass sie alles beinhalten: Geografie, Topografie, soziodemografische Last, die unterschiedliche Steuerkraft, die Sprachgrenzen und noch vieles mehr. Letztlich haben 22 Kantone diesem Kompromiss zugestimmt, zwei haben sich enthalten, und nur zwei haben ihn abgelehnt. Damit lässt sich festhalten, dass das schon eine staatspolitische Leistung ist. Es sind sehr viele Kompromisse geschmiedet worden, damit man sich auf dieser Ebene einigen konnte. Diejenigen, die vor vier Jahren dabei waren, mögen sich sicherlich an die heftigen und stundenlangen Diskussionen über Nehmen und Geben erinnern. Die Nehmerkantone erhalten jetzt zwar weniger, während aber - das ist ein Teil des Kompromisses - diese 86,5 Prozent als verpflichtend einzuhaltender Wert im Gesetz festgeschrieben werden. Diese 86,5 Prozent, dieser Ressourcenausgleich, sind das Kernstück dieser Vorlage.
Wir haben damit weiterhin einen Steuerwettbewerb; er wurde jetzt mehrmals angesprochen. Wir schaffen ihn mit dieser Vorlage nicht aus der Welt, das ist auch nicht die Absicht. Das Problem ist eher, dass die Anreizsituation ein Stück weit noch nicht stimmt. Man könnte durchaus einen Vergleich mit den Sozialleistungen machen, dort kennen wir das Problem auch. Oft ist es für die Leute einfacher, Sozialleistungen zu beziehen, als zu arbeiten. Denn mit der Arbeit haben sie weniger Einkommen. Im Ansatz ist die Situation damit vergleichbar, und sie muss klar verbessert werden. Im nächsten Wirksamkeitsbericht wird das entsprechend aufgenommen.
Mit der Staf-Vorlage, die parallel läuft, wird die Situation etwas verbessert. Dort haben wir mit den Zeta-Faktoren im Finanzausgleich einen gewissen Ausgleich geschaffen. Aber es ist keine mathematische Wissenschaft, sondern es bleibt auch in Zukunft ein staatspolitischer Akt, diesen Ausgleich unter den Kantonen zu finden. Das ist dieser Ausgleich - die 86,5 Prozent - zwischen den Kantonen, der sich wie ein roter Faden durch diese Vorlage zieht.
Der zweite Kompromiss betrifft eher das Verhältnis zwischen Bund und Kantonen. Auch der Bund wird entlastet, um 280 Millionen Franken, weil wir von 88 auf 86,5 Prozent gehen. Nach langen Diskussionen hat sich der Bundesrat bereiterklärt - das ist Teil dieser Vorlage -, diese 280 Millionen Franken den Kantonen weiterhin zur Verfügung zu stellen, und zwar die Hälfte, 140 Millionen Franken, dauernd dem soziodemografischen Ausgleich und 140 Millionen abnehmend, also degressiv, zugunsten der ressourcenschwachen Kantone. Eigentlich ist die Vorlage in Bezug auf diesen Ressourcenausgleich juristisch umstritten. In der Verfassung ist das Höchstmass vorgegeben, und das erreichen wir. Wir haben dies zuerst abgelehnt. Die Kantone haben dann ein Rechtsgutachten erstellen lassen. Wir haben es im Bundesamt für Justiz geprüft und sind zum Schluss gekommen, dass wir als vorübergehende Massnahme - wir kommen in der Detailberatung darauf zurück - 140 Millionen in diesen Ressourcenausgleich bezahlen können, allerdings degressiv, um klar aufzuzeigen, dass das ein Ende haben wird. Denn die Verfassungsgrundlage, um das dauernd zu machen, fehlt. Das ist der Kompromiss zwischen Bund und Kantonen.
Der Bund federt mit diesem Ressourcenausgleich die Situation der schwächeren Kantone für die nächsten fünf Jahre noch etwas ab und gibt ihnen die Möglichkeit, sich besser auf diese neue Situation einzustellen. 140 Millionen Franken sollen, wie gesagt, dauernd in den soziodemografischen Ausgleich fliessen. Sie werden dann darüber diskutieren, was in den topografisch-geografischen Ausgleich fliessen soll oder wie auch immer. Das ist die Diskussion. In den Kantonen wurde die Frage klar beantwortet. Das ist der Kompromiss zwischen Bund und Kantonen, der die Vorlage dann insgesamt abschliesst. Wenn wir sie als Gesamtheit beurteilen, dann ist sie ein reiflich überlegter und ausdiskutierter Kompromiss zwischen den Kantonen, zwischen Geber- und Nehmerkantonen. Das war wohl die Kernaufgabe, der sich die Kantone gewidmet haben, dies und der Vergleich zwischen Bund und Kantonen.
Wir schlagen Ihnen mit dieser Vorlage vor, den nächsten Wirksamkeitsbericht erst in sechs statt in vier Jahren zu machen. In sechs Jahren werden wir in der Lage sein, auch die Auswirkungen der Steuervorlage - sofern sie denn angenommen wird - aufzunehmen und die Situation neu zu beurteilen. Parallel dazu prüft der Bundesrat ein zweites Paket Finanzausgleich; die erste Sitzung hat bereits stattgefunden. Wir bewegen uns also hier in einem Prozess, um diesen Finanzausgleich zu optimieren, wie dies auch gefordert wurde. In Anbetracht der Komplexität brauchen wir hier relativ lange Zeit, um wieder eine vernünftige Lösung zu finden.
Ich beantrage Ihnen insgesamt, auf diese Vorlage einzutreten. Ich bitte Sie, dem Bundesrat und dem Ständerat und damit auch den Kantonen zu folgen. Wesentliche [PAGE 647] Abweichungen gefährden diesen Kompromiss. Wie ich eingangs erwähnt habe, geht es um mehr als um Finanzen. Es geht hier auch um das Verständnis und den Zusammenhalt des Landes und um die verschiedenen Ansprüche und Grundhaltungen. Dieser Kompromiss bildet das Gerippe für die Zusammenarbeit unter den Kantonen und zwischen Bund und Kantonen, nicht nur bei den Finanzen, sondern in sehr vielen Fragen, die wir in hohem Rhythmus mit den Kantonen zu besprechen haben. Föderalismus ist eines der Stichworte, die zu dieser Vorlage passen. Der Föderalismus ist eine unserer staatlichen Säulen.
Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.
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Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen [GZ]
Le débat sur cet objet est interrompu