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preparatory:AB 244451

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-05-07

Wortprotokoll

Zum Minderheitsantrag Schwander betreffend Zeta-Faktoren: Hier gibt es im Wesentlichen zwei Punkte, aufgrund deren ich Sie bitte, den Minderheitsantrag abzulehnen. Herr Schwander möchte bereits das Gesetz ändern, das am 19. Mai zur Abstimmung kommt. Der Minderheitsantrag bezieht sich auf diesen Passus, das kommt dann in der Referendumsabstimmung, und es ist eigentlich unüblich, dass Sie ein Gesetz ändern, wenn das andere noch nicht einmal beschlossen ist. Ich glaube, im Sinne von Treu und Glauben für die Leute, die an die Urne gehen, sollten wir die Vorlage so bestehen lassen, wie sie vorgelegt wurde, und sie nicht schon ändern, bevor sie zur Abstimmung kommt. Über was stimmen dann die Leute ab? Sie riskieren vielleicht sogar eine Abstimmungsbeschwerde.

Das Zweite ist, dass der Bundesrat eine Kompetenzdelegation vorgesehen hat, um über die Zeta-Faktoren, über Ober- und Untergrenzen entsprechend zu entscheiden. Damit kann den Vorbehalten von Herrn Schwander weitgehend begegnet werden, weil der Bundesrat dann hier entsprechende Massnahmen treffen kann. Diese Frage der Zeta-Faktoren müsste wohl dann im Wirksamkeitsbericht noch einmal überprüft werden.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, bei der Mehrheit zu bleiben. [PAGE 650]

Der Minderheitsantrag Egger Thomas betrifft Artikel 19c. Artikel 19c ist zweiteilig. Zum einen geht es um die Verteilung der Mittel an die ressourcenschwachen Kantone. Herr Egger Thomas beantragt, sie in den Jahren 2022 bis 2025 gleich zu belassen. Ich habe Sie darauf aufmerksam gemacht, dass wir keine Rechtsgrundlage haben, um das dauernd zu bezahlen. Schon für diese Übergangsbestimmung braucht es nach Meinung des Bundesamtes für Justiz ein Zudrücken mindestens eines Auges. Daher bitte ich Sie, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben, dass wir das degressiv gestalten. Die Rechtsgrundlagen fehlen, und wir erwecken damit eher falsche Erwartungen, dass das auch in Zukunft genauso weitergeht. Ob das dann in anderer Form aufgenommen wird, können wir dann in einigen Jahren entscheiden. Aber der Minderheitsantrag Egger Thomas widerspricht in diesem Teil eigentlich der rechtlichen Grundlage. Denn wir möchten klar signalisieren, dass die Zahlung degressiv ist. Sie ist nur vorübergehend, weil uns die rechtlichen Grundlagen für mehr schlicht und einfach fehlen.

In Absatz 3 geht es dann um die Frage, wie diese Mittel verteilt werden. Man kann sie tatsächlich nach unterschiedlichen Gesichtspunkten verteilen. Herr Egger hat am Beispiel des Kantons Waadt ausgeführt, dass, wenn Sie seinem Antrag folgen würden, es doch relativ grosse Verschiebungen gäbe. Wir haben die Lösung, die vorliegt, mit den Kantonen diskutiert. Die Kantone sind so einverstanden. Wenn Sie das hier ändern, ändern Sie wieder etwas Wesentliches an der Vorlage.

Weil diese Vorlage aus einer ganzen Reihe von Kompromissen besteht, scheint es uns doch relativ gefährlich zu sein, Einzelnes herauszuziehen, weil dies das Gesamtbild ändern kann.

Ich bitte Sie also, alle Minderheitsanträge, die hier zur Diskussion stehen, abzulehnen und der Mehrheit zu folgen.